Jacob Burkin (1898 - 1943)
16.10.1934 Anordnung der Sicherungsverwahrung
27.11.1942 KZ Mauthausen
11.12.1942 KZ Gusen
24.03.1943 Tod im KZ Gusen
Jacob Burkin (in manchen Dokumenten auch Bürkin genannt) wurde am 22. Januar 1898 als unehelicher Sohn der Luise Burkin in Bahlingen am Kaiserstuhl im heutigen Landkreis Emmendingen geboren und evangelisch getauft. Er wuchs bei Pflegeeltern auf, besuchte die Volksschule und machte im Anschluß eine Lehre zum Metzger. In Ermangelung anderer Quellen zur Person Jacob Burkins stützen sich die folgenden Angaben (abgesehen von den Daten zu seiner KZ-Haft) ausschließlich auf seine Gefangenenakte des Zuchthauses Ludwigsburg.
Ab 1915 leistete er Militärdienst, von 1916 bis 1918 kämpfte er im Ersten Weltkrieg, wurde dabei verwundet und verschüttet, 1923 wurde er aus der Armee entlassen. Bereits beim Militär hatte er wegen Diebstahls 1916 eine sechs- und 1918 eine siebenmonatige Gefängnisstrafe erhalten. Sieben weitere Vorstrafen folgten bis zur Anordnung der Sicherungsverwahrung. Diese wurde unter anderem damit begründet, dass er bereits dreimal zu schweren Strafen verurteilt worden war.
Am 18. November 1924 verhängte das Schöffengericht Rottweil wegen viermaligen schweren Diebstahls und wegen 13 weiterer Delikten wie einfacher Diebstahl, Betrug, Widerstand und Sachbeschädigung eine Gefängnisstrafe von 3 Jahren 8 Monaten. Diese hatte er am 18. Juni 1928 verbüßt.
Am 5. Dezember 1928 erkannte das Schöffengericht Stuttgart I wegen versuchten Diebstahls und mehrerer vollendeter schwerer Diebstähle im Rückfall sowie Sachbeschädigung auf 4 Jahre Gefängnis. Aus dieser Haft wurde er am 10. November 1932 mit einer sehr ungünstigen Sozialprognose entlassen: "Vorlaut und unbeherrscht in seinen Reden und wird über kurz oder lang wiederkommen“. Bei seinem Weggang habe er mit Bezug auf sein Verhalten in der Freiheit geäußert: „das nächste Mal geht’s aufs Ganze.“
Am 29. August 1933 stand Burkin wieder vor dem Schöffengericht Rottweil, das wegen schweren Diebstahls im Rückfall eine vierjährige Zuchthausstrafe verhängte. Als er am 4. September 1933 im Zuchthaus Ludwigsburg eintraf, weigerte er sich zu arbeiten und begann einen Hungerstreik. Ab 13. September wurde er zwangsernährt. Auf Nachfrage des Arztes erklärte er, Stimmen hätten ihm befohlen, er dürfe nichts mehr essen, worauf der Arzt beantragte, ihn als "schweren Psychopathen mit sehr labilen Stimmungen" ins Gefängniskrankenhaus auf den Hohenasperg zu verlegen.
Am 16. Oktober 1934 ordnete das Schöffengericht Rottweil die Sicherungsverwahrung für ihn an. In der Begründung hieß es unter anderem, Burkin habe zu seiner Verteidigung vorgebracht, aus Not gestohlen zu haben, das Gericht stellte aber fest, dass er zum Zeitpunkt der Straftaten über "ziemlich viel Geld" verfügt habe. Außerdem sei er immer wieder kurz nach Entlassung aus dem Gefängnis erneut straffällig geworden. Er habe einen "diebischen Hang" und sei deshalb als ein gefährlicher Gewohnheitsverbrecher anzusehen.
"Bei Begehung der Straftaten [...] hat er einen sehr starken verbrecherischen Willen betätigt, der sich sowohl in der Hartnäckigkeit der Verfolgung des erstrebten Erfolgs im Einzelfall, als auch in der häufigen Wiederholung gleichartiger Vergehen zeigte." Gefährlich sei er, weil Einbruchsdiebstähle Entschlossenheit und Unerschrockenheit erforderten. In den Personalakten der Strafanstalten würde er als äußerst gewalttätiger Mensch bezeichnet, der sogar von seinen Mitgefangenen gefürchtet und gemieden werde.
Ähnlich negativ fiel das Abschlussgutachten des Zuchthauses Ludwigsburg vom 25. Juni 1937 aus.
Am 4. Mai 1937 wurde er aus dem Zuchthaus entlassen und in die Sicherungsanstalt Straubing überführt (Sicherungsanstalt: eine Abteilung im Gefängnis, in die die Sicherungsverwahrten nach Strafverbüßung in den Maßregelvollzug kamen).
Im September 1942 vereinbarte Reichsjustizminister Otto Georg Thierack mit dem Reichsführer SS und Chef der deutschen Polizei Heinrich Himmler die schubweise Auslieferung aller Sicherungsverwahrten, die bisher der Justiz unterstanden und in den Sicherungsanstalten einsaßen, an die Polizei (nur Gestapo oder Kripo konnten, über einen Antrag beim Reichsicherheitshauptamt, KZ-Einweisungen vornehmen). In den Konzentrationslagern sollten sie - wie es explizit hieß - der „Vernichtung durch Arbeit“ preisgegeben werden.
Jacob Burkin war bei einem der ersten Transporte, die Sicherungsverwahrte in das KZ Mauthausen deportierten, dabei. Am 27. November 1942 wurde er im KZ als Sicherungsverwahrter registriert und erhielt die Häftlingsnummer 16045. Am 11. Dezember 1942 wurde er in das nahegelegene KZ Gusen verlegt. Dort starb er am 24. März 1943 im Alter von 45 Jahren. Das Totenbuch, in dem in aller Regel fiktive Todesursachen eingetragen wurden, vermerkt als Todesursache eine eitrige Dickdarmentzündung.
Die Markierung auf der Übersichtskarte zeigt Jacob Burkins letzte frei gewählte Wohnadresse Eberhardstraße 33 in Stuttgart.
Quellen
ITS Digital Archive, Arolsen Archives
1.1.26.3 Individuelle Häftlingsunterlagen Männer KL Mauthausen, Jacob Burkin
Staatsarchiv Ludwigsburg
E 356 d V Bü 223
Memorial Mauthausen
(https://raumdernamen.mauthausen-memorial.org/)
© Text und Recherche:
Sigrid Brüggemann, Stuttgart
Stand: Juli 2025
www.kz-mauthausen-bw.de