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Albert Offenhäuser (1900 - 1940)

Verdacht auf Vorbereitung zum Hochverrat

09.04.1937 KZ Dachau
20.08.1938 Gefangenenanstalt Bernau
22.03.1939 KZ Dachau
29.09.1939 KZ Mauthausen
09.08.1940 Tod im KZ Mauthausen

 

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Albert Offenhäuser, erkennungsdienstliches Foto vom 13.12.1935, StAL E 356 d V Bü 451

Albert Offenhäuser wurde am 29. September 1900 in Lichtental (heute ein Stadtteil von Baden-Baden) als unehelicher Sohn von Rosa Offenhäuser, geb. Eckel, geboren. Von seiner Kindheit und Jugend ist uns nichts bekannt. Als Beruf wird Kaufmann, an einer Stelle aber auch Schreiner, angegeben. Die wenigen überlieferten Spuren, darunter vor allem die auffallend häufig wechselnden Wohnadressen, deuten auf einen unsteten Lebensstil hin. Albert Offenhäusers erste Ehe wurde 1929 in Lautenbach (Ortenaukreis) geschieden. Nach einem vorübergehenden Aufenthalt in der Schweiz zog er nach Konstanz, wo er erneut heiratete. Diese zweite Ehe wurde 1932 in Konstanz geschieden. Offenhäuser hatte ein Kind aus erster Ehe.

Bereits 1923 lief gegen ihn ein Verfahren unbekannten Gegenstands in Leipzig, vermutlich vor dem Reichsgericht, dem obersten Gerichtshof im Deutschen Reich, welcher auch für politische Strafsachen zuständig war. Dieses Verfahren wurde noch im selben Jahr eingestellt; Unterlagen sind keine erhalten. 1934 wurde Offenhäuser zu einer Zuchthausstrafe von eineinhalb Jahren wegen Diebstahls im Rückfall verurteilt. Die Strafe verbüßte er ab 10. Juli 1934 im Zuchthaus Ludwigsburg. Am 8. Januar 1936 wurde er aus der Haft entlassen.

 

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Verfahren wegen Vorbereitung zum Hochverrat, BArch R 3017/50182

Im Herbst 1936 begannen Ermittlungen gegen Albert Offenhäuser und andere Personen wegen des Verdachts der Vorbereitung zum Hochverrat. Der Bezug auf diese Straftat lässt darauf schließen, dass Offenhäuser mit illegalen kommunistischen Kreisen in Verbindung gebracht wurde. Der Reichsanwalt beim Volksgerichtshof ermittelte in diesem Zusammenhang auch wegen des Verdachts auf Landesverrat (d.h. Spionage bzw. Weitergabe von Staatsgeheimnissen). Der Verdacht auf Landesverrat war entstanden wegen Offenhäusers Beziehung zu einer Schweizer Staatsbürgerin namens Frey. Nach Rückfrage bei verschiedenen Stellen, unter anderem beim Geheimen Staatspolizeiamt in Berlin, kam der Reichsanwalt zu der Überzeugung, dass die Beziehung zu dieser Frau rein persönlicher Natur war; der Verdacht auf eine landesverräterische Tätigkeit ließ sich jedenfalls nicht erhärten. Daraufhin gab der Reichsanwalt die Sache Offenhäuser an untergeordnete Instanzen ab. Über den schlussendlichen Ausgang des Verfahrens ist mangels Quellen nichts bekannt. Vermutlich wurde es Ende 1936 mangels Beweisen eingestellt; eine längerdauernde Haftstrafe wurde jedenfalls nicht verhängt. Während des laufenden Ermittlungsverfahrens befand sich Offenhäuser in Haft.

Die Beendigung des Hochverratsverfahrens gegen Offenhäuser hatte offenbar zur Folge, dass die Gestapo sich seiner annahm. Es ist zwar nicht auszuschließen, dass er kurze Zeit auf freien Fuß kam, aber sehr viel wahrscheinlicher, dass er sofort bei der Entlassung aus der Justizhaft von der Gestapo in Empfang genommen wurde. Seit Januar 1937 befand er sich in Schutzhaft. Es entsprach durchaus der Regel, dass die Gestapo Justizurteile in politischen Verfahren willkürlich "korrigierte", indem sie die Betroffenen in Schutzhaft nahm. Dies galt nicht zuletzt auch bei Freisprüchen vor Gericht. Die Gestapo benötigte keinerlei gerichtsfeste Beweise für die Schuld von Verdächtigen. Der bloße Verdacht auf staatsgefährdende Umtriebe war Grund genug, polizeiliche Schutzhaft zu verhängen. Die in diesen Fällen übliche Praxis war, dass die Gestapo – Stapoleitstelle Stuttgart - die Betreffenden in Gewahrsam nahm und dann für einige Zeit im Polizeigefängnis Welzheim festhielt. Während dieser Zeit wurden Gestapo-intern die Formalien der Schutzhaft (also der KZ-Einweisung) geklärt. Entsprechend dürfte auch mit Albert Offenhäuser verfahren worden sein. Im Anschluss kam er aus der Polizeihaft in das Konzentrationslager Dachau.

Am 30. April 1937 traf Offenhäuser im Konzentrationslager Dachau ein. Er war nun Schutzhäftling Nummer 12020. Die ihm zugewiesene Häftlingskategorie "Sch" (Schutzhaft) belegt zusätzlich, dass die Einweisung durch die Gestapo und somit aus politischen Gründen erfolgte.

Monate später, am 7. September 1937, wurde er im Lager von Beamten der Gestapo München in einer Angelegenheit, die mit den Gründen seiner KZ-Einweisung nichts zu tun hatte, vernommen. Dabei ging es um Ermittlungen gegen einen gewissen Ertl, der beschuldigt wurde, als Fahrer einer mit dem KZ Dachau in geschäftlicher Beziehung stehenden Firma Häftlingen Zigaretten und Geld gegeben zu haben. „Zur Wahrheitsangabe ermahnt“, gab Offenhäuser unter anderem folgendes zu Protokoll:
„Ich bin seit 25. Juli 37 in der Schneiderei im KL Dachau als Zuschneider beschäftigt. Ich war von dem Sturmführer Opitz1 beauftragt, die zugeschnittenen Stoffe für die Firma Betzler in München herzurichten, sie in Bündel zusammenzumachen und bei Abholung dem Kraftfahrer der Firma in den Wagen zu verbringen. Es wurde mir nun gesagt, dass der Kraftfahrer nicht Johann Schneider, sondern Ertl heißt. Ertl habe ich nach ungefähr 14 Tagen meiner Beschäftigung in der Schneiderei kennengelernt. Bald darauf hat mir Ertl anlässlich des Ausladens von fertigen Kleidungsstücken eine Schachtel Zigaretten, es waren 10 Stück, gegeben. Von diesen Zigaretten habe ich Mitgefangenen welche geschenkt“. Offenhäuser hat dann in der Folgezeit von Ertl weitere Zigaretten erhalten. Auch sollte er einem Gefangenen, Toni Hofer, von Ertl vier Reichsmark übergeben, da Offenhäuser aber mit Hofer nicht zusammenkommen konnte, behielt er das Geld für sich. Da die Protokollüberlieferung hier endet, ist über den weiteren Vorgang nichts zu erfahren. Festzustellen ist lediglich, dass prompt am Tag nach der Vernehmung Offenhäusers Ertl sich als Schutzhäftling Nummer 12694 hinter den Zäunen des KZ Dachau wiederfand. Bei Ertl handelte sich mit  Sicherheit um den am 28.11.1898 geborenen Münchner Kraftfahrer Josef Ertl.

Im April 1938 wurde Offenhäuser an einen in den Quellen nicht genannten Ort überstellt, vermutlich ging es um Ermittlungen seitens der Justiz, da er bereits nach drei Tagen wieder nach Dachau zurückkam. Nach dieser kurzen „Auszeit“ erhielt er in Dachau eine neue Häftlingsnummer (14040). Einen guten Monat später wurde er erneut aus der KZ-Haft „überstellt“, nun zweifellos an die Justizbehörden, denn am 11. Juni 1938 erging gegen ihn beim Sondergericht München II a ein Urteil: sieben Monate Haft wegen Diebstahls im Rückfall. Umgehend ging es am 15. Juni wieder zurück nach Dachau, nun unter der Häftlingsnummer 16100 „Sch.D.“ (Schutzhaft). Im August folgte die nächste Überstellung: ab 20. August 1938 musste er in der Strafanstalt Bernau am Chiemsee seine vom Sondergericht München verhängte Justizstrafe antreten. Strafende war der 20. März 1939. Doch schon drei Tage zuvor wurde er zur Gestapo – Stapoleitstelle München – verbracht,  welche ihn wenige Tage später erneut ins KZ Dachau einlieferte.

Als nach Kriegsbeginn das Lager für Ausbildungszwecke der SS vorübergehend geräumt wurde, wurde Offenhäuser am 27. September 1939 von Dachau mit einem Massentransport in das Konzentrationslager Mauthausen verlegt. Als Häftling Nummer 2004, Kategorie „Schutzhaft“, verstarb Albert Offenhäuser dort am 9. August 1940 im Alter von 39 Jahren. Als Todesursache wurde angegeben: „Phlegmone linker Vorderfuß, allgemeine Sepsis“. Die offiziell genannten Todesursachen von Mauthausenhäftlingen waren in der Regel frei erfunden.

Am 5. Januar 1953 stellte der Internationale Suchdienst (ITS) in Arolsen eine detaillierte Inhaftierungsbescheinigung zu Albert Offenhäuser aus - ob für ein Wiedergutmachungsamt oder eine andere Behörde ist nicht ersichtlich. Es findet sich zwar ein Hinweis auf ein vermutlich erst in dieser Zeit eingeleitetes Wiedergutmachungsverfahren, die entsprechende Akte konnte jedoch noch nicht eingesehen werden. Bei den Nachfahren herrschte lange Zeit völlige Unklarheit über das Schicksal des Verstorbenen. 1981 ersuchte eine Enkelin und 1989 ein Enkel, der noch von Dachau als Sterbeort seines Großvaters ausging, den ITS um nähere Auskünfte. Das Geschehene ließ sich einigermaßen, wenn auch nur lückenhaft klären, doch nicht, welcher Tatbestand der NS-Verfolgung zugrunde gelegen hatte. Auch in einer 2016 erschienenen, von einem weiteren Enkel verfassten Biografie, konnte die wohl auch innerfamiliär interessierende Frage nicht abschließend geklärt werden, aus welchen Gründen Albert Offenhäuser ins KZ eingewiesen und unter welchen Umständen er seines Lebens beraubt wurde.

Zu Offenhäusers Wohnsitzen vor seiner KZ-Einweisung finden sich mehrere Adressangaben: Schwäbisch Hall, Unterlimpurgerstraße 65; Stuttgart, Böblingerstraße 99 (zu einem nicht genannten Zeitpunkt wurde er "ausgewiesen aus Stuttgart bis 31.12.1940"); Ludwigsburg, Schorndorferstraße 52; Schwenningen a.N., Arminstraße 12. Die Markierung auf der Übersichtskarte verweist auf Albert Offenhäusers wahrscheinlich letzten Wohnsitz: Schwäbisch Hall, Unterlimpurgerstraße 65.

  • 1

    Friedrich Opitz, geb. 1898, hingerichtet 1948.

Quellen und Literatur:

ITS Digital Archive, Arolsen Archives
1.1.6.2 Individual Documents Dachau / Dok. Nr. 10225993 f.
DocID: 131532968 (ALBERT OFFENHÄUSER)
DocID: 130429199 (Zugangsbuch Dachau)
DocID: 130429270 (Zugangsbuch Dachau)
DocID: 10225994 (ALBERT OFFENHÄUSER, Vernehmung) 
DocID: 130429152 (Zugangsbuch Dachau, Ertl)
6.3.3.2 Korrespondenzablage T/D - 285 441

Bundesarchiv
R 3017/50182

Staatsarchiv Ludwigsburg
E 356 d V Bü 451

ET 3923 (Fellbach)

Searching Dachau Concentration Camp Records in One Step (https://stevemorse.org/dachau/dachau.html)

Friedrich Offenhäuser: Albert Offenhäuser, in: Gedenkbuch für die Toten des KZ Mauthausen, Wien 2016, S. 305-307 (auch online verfügbar auf https://raumdernamen.mauthausen-memorial.org).

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