Direkt zum Inhalt

Franz Schrempp (1908 - 1957)

KPD-Kurier über die Schweizer Grenze

09.04.1938 KZ Dachau
29.09.1939 KZ Mauthausen
09.11.1939 KZ Dachau
29.05.1945 Befreiung des KZ Dachau
02.06.1945 Entlassung aus Dachau

 

Image
Franz Schrempp, Foto im "Ausweis für die 'Opfer des Nationalsozialismus'", ausgestellt von der "Badischen Landesstelle für die Betreuung der Opfer des Nationalsozialismus" am 11.7.1946, StAFr F 196/1 Nr. 138

Franz Josef Schrempp wurde am 30. Juli 1908 in Zähringen (Freiburg im Breisgau) als Sohn des Tagelöhners Martin Schrempp und Maria geb. Herbstritt geboren. Er besuchte in St. Georgen im Schwarzwald und in Auggen (Markgräflerland) die Volksschule und war danach bei verschiedenen Arbeitgebern als Hilfsarbeiter beschäftigt. 1927 begann er in Haltingen (Weil am Rhein) eine dreijährige Lehre als Zimmermann, ging anschließend auf Gesellenwanderung und kehrte dann nach Weil am Rhein zurück. Er fand vorübergehend Arbeit, ging nochmals auf Wanderschaft und ließ sich im Spätjahr 1932 erneut in Weil am Rhein nieder. Hier wohnte er bei seinem Schwager in der Fichtenstraße 16; meistens war er in jener Zeit der Wirtschaftkrise erwerbslos.

Schrempp gehörte seit 1931 der Kommunistischen Jugend an und war dort Organisationsleiter. 1932 trat er der KPD bei und wurde Mitglied des Kampfbundes gegen den Faschismus. Er war der Polizei als aktiver Kommunist bekannt.

1932 erhielt Schrempp eine Geldstrafe wegen Waffenmissbrauchs, weil er einen Hirschfänger (Jagdmesser) bei sich getragen hatte. Im selben Jahr wurde er wegen "erschwerter Urkundenfälschung und wegen „Notbetruges“ zu einer Woche Gefängnis verurteilt.

Während der Dauer der NS-Herrschaft war er die meiste Zeit inhaftiert, und zwar ausschließlich aus politischen Gründen. Bereits am 28. Mai 1933 wurde er als Gegner der Nationalsozialisten verhaftet. Das Sondergericht Mannheim sprach am 1. Juli 1933 eine Gefängnisstrafe von 8 Monaten „wegen Einfuhr verbotener Schriften“ aus. Rechtsgrundlage bildete die  Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 („Reichstagsbrandverordnung“). Man hatte bei ihm neun verbotene kommunistische Druckschriften "Rundschau über Politik, Wirtschaft und Arbeiterbewegung", ferner die "Rote Post", außerdem vier Mitgliedskarten des "Weltrabattsparvereins" sichergestellt. Die Mitgliedsmarken für die verbotene KPD waren als Rabattmarken für einen fiktiven „Weltrabattsparverein“ getarnt, was jedoch den Verfolgungsbehörden zu diesem Zeitpunkt offenbar bereits bekannt war.
Nach der Entlassung aus der Landesstrafanstalt Freiburg am 1. Februar 1934 unterhielt er Kontakte zu kommunistischen Funktionären. Noch im selben Jahr wurde er erneut verhaftet, und zwar am 26. Dezember 1934 in Weyher in der Pfalz (Edenkoben) wegen öffentlicher Kritik an den Zuständen in Konzentrationslagern. Das Sondergericht Frankenthal (Pfalz) verurteilte ihn "wegen Verbreitung unwahrer Behauptungen tatsächlicher Art" auf Grundlage des nationalsozialistischen "Heimtückegesetzes" am 22. Januar 1935 zu 4 Monaten Gefängnis. Am 1. Mai 1935 wurde er aus der Landesstrafanstalt Frankenthal entlassen.

Im Oktober 1935 nahm Schrempp in Basel an Besprechungen mit kommunistischen Funktionären teil. Er war dazu ausersehen, die Leitung der „Roten Hilfe“ in Weil am Rhein zu übernehmen. Wegen der damit verbundenen Gefahren lehnte Schrempp dieses Ansinnen zwar ab, erklärte sich aber bereit, Kurierdienste von der Schweiz nach Deutschland zu übernehmen. Am 3. Juni 1936 wurde er in Haltingen verhaftet und danach zusammen mit zehn weiteren Personen "wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens" angeklagt. Das Oberlandesgericht Karlsruhe verurteilte ihn, der sich nach Angaben des Staatsanwalts als „im wesentlichen geständig“ gezeigt hatte, am  21. Januar 1937 zu 20 Monaten Gefängnis abzüglich 8 Monaten Untersuchungshaft. Die Strafe verbüßte er bis zum Tag der Entlassung am 21. März 1938 im Zellenbau der Landesstrafanstalt Schwäbisch Hall.

Bei Ende der Justizhaft kam er nicht frei, sondern wurde von der Gestapo in Lörrach in Polizeihaft genommen. Der Schutzhaftbefehl für die Einweisung ins Konzentrationslager traf 14 Tage später aus Berlin ein. Am 4. April 1938 erfolgte der Gefangenentransport („Schub“) von Lörrach über Freiburg im Breisgau, Heidelberg, Würzburg, Nürnberg, München nach Dachau.

Am 9. April 1938 traf Schrempp im Konzentrationslager Dachau ein. Bei der Einlieferung in das KZ Dachau wurde ihm der Schutzhaftbefehl von dem damaligen Rapportführer Hofmann1  abgenommen. Schrempp war nun Schutzhäftling Nummer 13958. Er war schwersten Misshandlungen ausgesetzt. Schrempp: "Am 24.7.1939 hatte ich im ehem. KL. Dachau 1 Stunde Pfahl"2

In Zuge der temporären Umnutzung des Dachauer Lagergeländes für die militärische Ausbildung einer SS-Einheit kam Schrempp mit einem 1.600 Häftlinge umfassenden Transport am 27./29. September 1939 in das KZ Mauthausen. Sein Aufenthalt dort währte allerdings nur wenige Wochen. Bereits am 9. November 1939 wurde er zusammen mit 29 weiteren Häftlingen von Mauthausen in das KZ Dachau zurückverlegt. Offenbar benötigte man hier Arbeitskräfte aus bestimmten handwerklichen Berufen. Unter diesen nach Dachau Zurückkehrenden befanden sich u.a. auch  Wilhelm Dollmaier, Josef Engels und Georg Engl. Bei der numerischen Neuerfassung der Dachauer Häftlinge wurde Schrempp die Häftlingsnummer 222 zugeteilt.

Am 29. April 1945 erlebte er die Befreiung des KZ Dachau durch US-amerikanische Truppen. Die von den vorangegangenen Evakuierungsmaßnahmen nicht erfassten und im Lager verbliebenen Häftlinge konnten Dachau nicht sofort verlassen. Am 1. Mai 1945 fand in Dachau eine Befreiungsfeier statt. Mitte Mai wurde ein Fragebogen der Militärregierung für die KZ-Insassen ausgefüllt und von Schrempp unterzeichnet. Gute zwei Wochen später kam der große Entlassungstag für die Häftlinge. Schrempp: "Mit einem schweren Herzleiden konnte ich am 2. Juni das ehemalige KL. Dachau verlassen". Noch am selben Tag gelangte er „mit verschiedenen Kameraden aus Südwestdeutschland“ nach Stuttgart, wo er „von guten Antifaschisten aufgenommen“ wurde. Schließlich traf er am 16. Juni 1945 in seiner Heimatstadt Weil am Rhein ein.

Im Dezember 1945 stellte Schrempp einen Antrag auf Wiedergutmachung bei der "Badischen Landesstelle für die Betreuung der Opfer des Nationalsozialismus, Zweigstelle Lörrach". Im Februar 1946 erhielt er einen  Sonderausweis von der "Betreuungsstelle für KZL-Entlassene im Auftrag der Stadt Freiburg im Breisgau."

Im Juli heiratete Schrempp die 1919 geborene Erna Ringwald. Im Januar 1946 wurde ein gemeinsamer Sohn geboren. Die Familie wohnte in der Kanderstraße in Weil am Rhein, später in der Reblistraße.

In einem Anfang 1948 verfassten „Erlebnisbericht“ bekannte Schrempp sich positiv zu seiner politischen Vergangenheit: "Hätte das deutsche Volk in seiner Mehrheit jenen Weg beschritten, welchen wir schon vor 1933 als den richtigen erkannt und ihm aufgezeigt haben, so wäre kein Krieg vom Zaume gebrochen worden." Privat freilich war er der Verzweiflung nahe und sah sich der "primitivsten Erwartungen beraubt": "Ich muss weiter hungern" und "eine Grenzkarte besitze ich nicht", um im nahen Basel Nahrungsmittel und notwendige Medikamente zu besorgen. "Freudlos leben wir weiter, meine Frau, mein Kind und ich".

Ein ihm im März 1948 angebotener Kuraufenthalt im "K.-Z.-Erholungsheim 'Haus Rubens' für politisch, rassisch und religiös Verfolgte“ in Baden-Baden kam nicht zustande, doch konnte er Mitte 1951 eine vierwöchige Kur im Schloss Hausbaden in Badenweiler antreten.

Franz Schrempp ist im Städtischen Krankenhaus von Lörrach nach kurzem Aufenthalt dort am 16. Dezember 1957 verstorben.

Laut Bescheid des Landesamts für die Wiedergutmachung Freiburg vom 30. Oktober 1958 wurde Franz Schrempp „mit Bescheid vom 23. 4. 1951 wegen seines Schadens an Körper und Gesundheit für eine verfolgungsbedingte Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit von 100 v. H. ab 1. 4. 1945 eine Rente zuerkannt.“ Nach seinem Tod beantragte die Witwe „Entschädigung wegen Schadens an Leben“. Dem Antrag wurde nicht stattgegeben, weil sie laut Auskunft des Berlin Document Center vom 26. September 1958 unter der Mitgliedsnummer 5.512.931 am 1. September 1937 in die NSDAP eingetreten war. Eine NSDAP-Mitgliedschaft hatte sie in ihrem Antrag vom 1. Februar 1958 verneint.

Wegen der Ablehnung der Entschädigung klagte Erna Schrempp am 1. Februar 1959 bei der Entschädigungskammer Freiburg gegen das Land Baden-Württemberg. Vertreten wurde sie dabei von der VVN-Kreisvereinigung Lörrach in Person des Josef Knoll aus Lörrach. Mit Urteil vom 26. September 1960 wurde diese Klage aufgrund ihrer früheren NSDAP-Mitgliedschaft abgewiesen.

Mitte der 1970er Jahre nahmen sich Theodor Fink aus Lörrach und Alfred Hausser (VVN Stuttgart) der Sache nochmals an. Laut Bescheinigung des Landesamts für die Wiedergutmachung Stuttgart vom 16. Dezember 1977 galt Erna Schrempp nun „gemäß § 1 Abs. 3 Ziffer 1 BEG als Verfolgte im Sinne von § 1 BEG“ und erhielt „laut Vergleich vom 4. 5. 1977 eine monatliche Witwenrente in Höhe von DM 642,- wegen Schadens an Leben nach dem verstorbenen Ehemann Franz Schrempp.“

Die Markierung auf der Übersichtskarte zeigt Franz Schrempps Wohnadresse vor seiner Verhaftung: Fichtenstraße 16 in Weil am Rhein.

 

Quellen:

Arolsen Archives
Doc. 130429196 (Zugangsbuch Dachau)
Doc. 130430001 (Zugangsbuch Dachau)
Doc. 10748630 (PK1)
Doc. 10292149 (US-Fragebogen)
Doc. 9907722 (Liste der am 9. November 1939 nach Dachau rücküberstellten Häftlinge)

Bundesarchiv
R 3017/35931

Staatsarchiv Freiburg
F 196/1 Nr. 138 (Wiedergutmachung)
D 180/2 Nr. 61312 (Spruchkammer)

Generallandesarchiv Karlsruhe 
520 Zugang 1981-51 Nr. 14267 (JVA Karlsruhe)
507 Nr. 11657 (Sondergericht Mannheim)

VVN-Archiv Stuttgart
WGA 333 (Dank an Volger Kucher für die freundschaftliche Zuarbeit)

 

Drucken