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Friedrich Blum (1894 - 1943)

11.12.1942 KZ Mauthausen
10.04.1943 Sanitätslager
19.10.1943 Tod im KZ Mauthausen

Friedrich Blum wurde am 3. Mai 1894 in Biberach an der Riß geboren. Als er zwei Jahre alt war, ging die Mutter in die USA und er wuchs bei der Schwester und dem Bruder seines Vaters auf. Er besuchte die Volksschule und machte anschließend eine Lehre als Flaschner. 1910 begab er sich für fünf Jahre auf Wanderschaft und zog dabei durch Österreich, Ungarn, die Schweiz und Frankreich. 1915 wurde er zum Kriegsdienst eingezogen, aber bereits 1916 wieder entlassen. Ab 1917 arbeitete er als Heilpraktiker. Er war verheiratet mit Magdalena, geborene Böge. Die Ehe blieb kinderlos.

In seinem Lebenslauf, der in der Häftlingspersonalakte des Zuchthauses Ludwigsburg abgelegt ist, schrieb er, dass er nur durch wirtschaftliche Not straffällig geworden sei. Er und seine Frau hätten oft nicht genügend zu essen und im Winter kein Heizmaterial gehabt, dazu Mietschulden und keinerlei staatliche Unterstützung. Er habe auch keine Möglichkeit gehabt, als Heilpraktiker seinen Lebensunterhalt zu verdienen, da er wegen früherer Strafen nicht in den Heilpraktikerbund aufgenommen worden war und dieser ihm Schwierigkeiten bei der Ausübung seines Berufs gemacht hätte.

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Friedrich Blum, ED-Foto, StAL E 356 d V Bü 1594

Zwischen September 1922 und Oktober 1936 erhielt er 16 Gefängnis- und Zuchthausstrafen wegen Delikten wie Beihilfe zur Abtreibung, gewerbsmäßiger Abtreibung, Diebstahl, Unterschlagung, Betrug und Körperverletzung.
Am 27. April 1937 verurteilte ihn das Schwurgericht Ulm wegen Betrugs im Rückfall zu einem Jahr und acht Monaten Zuchthaus. Er habe immer wieder Personen, die ihn um Hilfe bei Abtreibungen baten, wirkungslose Mittel für viel Geld verkauft. Wenn die Leute nicht zahlten oder ihr Geld zurückforderten, drohte er sie anzuzeigen. In der Urteilsbegründung wurde ausgeführt: 
„Der Angeklagte Blum hat die ihm zur Last fallenden strafbaren Handlungen unter Missbrauch seines Gewerbes als Naturheilkundiger begangen. Er wird nach Verbüßung der Strafe keine günstigeren Verhältnisse für die Ausübung seines Berufs antreffen; es besteht daher die dringende Gefahr, dass er sich wieder zu ähnlichen strafbaren Handlungen hinreißen lassen wird. Es erschien daher angezeigt, um die Allgemeinheit vor weiterer Gefährdung zu schützen, ihm gemäß § 42 1 StGB die Ausübung seines Gewerbes auf die zulässige Höchstdauer von fünf Jahren zu untersagen.“
Blums Ehefrau erhielt wegen Beihilfe in den verhandelten Fällen eine Gefängnisstrafe von einem Jahr.

Am 27. Juli 1937 wurde Blum vom Zuchthaus Ludwigsburg in das Strafgefangenenlager Elberegulierung in Dessau-Roßlau verlegt.1 Am 21. Februar 1938 wurde er von dem Arbeitslager „wegen Untauglichkeit zurückgeliefert."

Am 4. Juli 1938 verfügte das Polizeipräsidium Stuttgart die Ausweisung aus dem Bezirk des Polizeipräsidiums für die Zeit bis Ende Juni 1943.
Nach Verbüßung seiner Strafhaft wurde Blum am 27. Oktober 1938 entlassen. An die Ausweisungsverfügung scheint Blum sich gehalten zu haben - als künftigen Wohnsitz nannte er Laupheim, Schmiedstraße 8.

Wann Friedrich Blum danach erneut straffällig und wann die Sicherungsverwahrung angeordnet wurde, ist uns nicht bekannt. Im Zuge der nationalsozialistischen Maßnahmen gegen Sicherungsverwahrte wurde er in das Konzentrationslager Mauthausen deportiert, dort am 11. Dezember 1942 als Sicherungsverwahrter („SV“) registriert, mit der Häftlingsnummer 17639 versehen und im Block 18 untergebracht. Für den 16. April 1943 ist seine Aufnahme im Sanitätslager vermerkt. Am 16. Oktober starb Friedrich Blum dort im Alter von 49 Jahren.

Die Markierung auf der Übersichtskarte zeigt die vermutlich letzte frei gewählte Wohnadresse Friedrich Blums, Schmiedstraße 8 in Laupheim.

  • 1

    Der Ausbau der Wasserwege war Teil  der deutschen kriegsvorbereitenden Maßnahmen. Ein entspechender Erlass des Reichsjustizministers sah deshalb Niedrigwasserregulierungsarbeiten an der Elbe mit Hilfe eines Strafgefangenenkommandos vor. Die Strafgefangenen wurden hierfür in ihren jeweiligen Haftanstalten aufgrund ihres guten körperlichen Zustands oder aufgrund besonderer handwerklicher Fähigkeiten ausgewählt.

Quellen

Arolsen Archives
1.1.26.3 Individuelle Häftlingsunterlagen Männer KL Mauthausen, Friedrich Blum

Staatsarchiv Ludwigsburg
E 356 d V Bü 1594

Memorial Mauthausen
(https://raumdernamen.mauthausen-memorial.org/)

(https://www.vom-vergessen-zum-erinnern.com/zwangslager/strafgefangenenlager-elberegulierung-griebo/)

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