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Gottlob Frech (1881 - 1943)

02.12.1941 Beginn der Sicherungsverwahrung
07.01.1943 KZ Mauthausen
16.10.1943 Tod im KZ Mauthausen

Gottlob Frech wurde am 23. Dezember 1881 in Fellbach bei Stuttgart geboren und evangelisch getauft. Neben ihm hatte die Familie zehn weitere Kinder. Der Vater war Weingärtner, und um möglichst frühzeitig zum Unterhalt der Familie beitragen zu können, mussten sich alle Kinder sofort nach Abschluss der Volksschule als ungelernte Arbeitskräfte verdingen.

Frech arbeitete zunächst als Tagelöhner bei verschiedenen Maurerbetrieben, später als Pferdeknecht. Von 1901 bis 1903 absolvierte er seinen Militärdienst in Ulm. Während des Ersten Weltkriegs war er Soldat.

Erste aktenkundige gerichtliche Verurteilungen erfolgten 1900 und 1904 jeweils wegen Körperverletzung; ab 1906 wurde Frech mehrfach vor allem wegen Betrügereien verurteilt, erhielt aber auch kurze Gefängnisstrafen wegen Landstreicherei und Bettelns. Den staatsanwaltschaftlichen Unterlagen zufolge bestand seine häufig angewandte Betrugsmasche darin, Leute aufzusuchen und sich bei diesen als Bekannter von Bekannten auszugeben. Dann erzählte er von einem beabsichtigten Kauf, zu dem ihm im Moment noch eine kleine Summe fehle, von einer Autopanne zu deren Behebung er kurzfristig etwas Geld benötige oder von einer sonstigen Kalamität – das geliehene Geld werde er schnellstmöglich zurückgeben. In der Regel handelte es sich um erschwindelte Beträge zwischen 20 und 300 RM.

So kam er zwischen 1907 und 1932 auf 15 Vorstrafen mit insgesamt 19 Monaten Gefängnis, 11 Jahren 8 Monaten Zuchthaus, dazu Geldstrafen von insgesamt 1.245 Reichsmark. Die Phasen in Freiheit verbrachte er ohne festen Wohnsitz mal hier mal dort.

Bereits gegen Strafende 1934 wurde die Verhängung einer Sicherungsverwahrung erwogen. Der Direktor des Zuchthauses Ludwigsburg stellte Frech jedoch für dessen Verhalten während der Strafhaft ein günstiges Zeugnis aus: er sei „still, offen, verständig, fleißig, geschickt, anständig gegen Mitgefangene und Wachpersonal“ und man hoffe, dass er durch die Androhung der Sicherungsverwahrung „die letzten Reste seiner moralischen Widerstandskraft zusammennimmt.“ Die soziale Prognose müsse aber „als äußerst zweifelhaft bezeichnet werden“.

Am 20. November 1936 stand Gottlob Frech erneut vor Gericht. Wegen 17 Verbrechen des Betrugs,

Image
Frech, Gottlob, SV
Gottlob Frech, Erkennungsdienstliches Foto in Häftlings-personalakte des Zuchthaus Ludwigsburg, StAL E 356 d V Bü 2

der Urkundenfälschungen und Unterschlagungen verurteilte ihn das Schöffengericht Schwäbisch Hall zu 4 Jahren 6 Monaten Zuchthaus. Und diesmal wurde auch anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet. Begründet wurde dies unter anderem wie folgt: „... dem Angeklagten wurde das Betrügen zu einer Art Spezialität, im gewissem Sinn zu einer Art von Sport, und der Angeklagte wanderte von Gefängnis zu Gefängnis und von Zuchthaus zu Zuchthaus. [...] Schon die früheren Urteile bezeichnen den Angeklagten als Gewohnheitsverbrecher, der sich bei gutem Willen hätte sehr wohl durch Arbeit durchschlagen können. […] Die Straftaten des Angeklagten sprechen alle von einer besonderen Hemmungslosigkeit und Stärke des verbrecherischen Willens. […] Die Gesamtwürdigung […] ergibt, dass der Angeklagte als gefährlicher Gewohnheitsverbrecher anzusehen ist, die Voraussetzungen des § 20a des RStGB [Reichsstrafgesetzbuch, S.B.] sind gegeben, die öffentliche Sicherheit erfordert nach § 42e neben der Strafe die Sicherungsverwahrung.
Mildernde Umstände dem Angeklagten einzuräumen, wäre ein Verbrechen gegenüber der Volksgemeinschaft. Das Volk kann erwarten, dass derartige Schädlinge ausgemerzt werden.“

Nach Ende der Strafhaft in Ludwigsburg wurde Frech am 2. Dezember 1941 in die „Sicherungsanstalt“ Schwäbisch Hall verlegt. Im September 1942 vereinbarte Reichsjustizminister Otto Georg Thierack mit dem Reichsführer SS Heinrich Himmler die schubweise Auslieferung aller Sicherungsverwahrten, die bisher der Justiz unterstanden und in den als Sicherungsanstalten bezeichneten Gefängnissen einsaßen, an die Polizei. In den KZ sollten sie der „Vernichtung durch Arbeit“ anheimfallen. Für Gottlob Frech war es am 7. Januar 1943 soweit. In einem Sammeltransport mit 98 weiteren Sicherungsverwahrten aus Schwäbisch Hall wurde er ins KZ Mauthausen deportiert. Er erhielt die Häftlingsnummer 20739 und wurde im Block 15 untergebracht. Am 16. April wurde er ins Sanitätslager verlegt. Dort starb er am 16. Oktober 1943 im Alter von 61 Jahren.

In Ermangelung anderer Quellen zur Person Frechs müssen sich die biografischen und strafrechtlichen Angaben dieses Textes  ausschließlich auf die Gefangenenakte des Zuchthauses Ludwigsburg und die Häftlingsunterlagen des KZ Mauthausen stützen. Sie spiegeln die Sichtweise der Verfolger wider, die darüber entschieden, welche persönlichen Eigenschaften erwähnenswert und wie die Familienverhältnisse zu bewerten seien. Beurteilt wurde dabei Gottlob Frech in erster Linie in seiner Eigenschaft als Straftäter und nicht als Mensch.

Die Markierung auf der Übersichtskarte zeigt Gottlob Frechs Geburtsort 70734 Fellbach.


Quellen und Literatur

ITS Digital Archive, Arolsen Archives
1.1.26.3 Individuelle Häftlingsunterlagen Männer KL Mauthausen, Gottlob Frech

Memorial Mauthausen (https://raumdernamen.mauthausen-memorial.org/)

Staatsarchiv Ludwigsburg
E 356 d V Bü 2 und 1386

mahnen erinnern & handeln. Eine Broschüre des Mauthausen Komitee Deutschland, 2019, S. 34

Bildnachweis: Staatsarchiv Ludwigsburg E 356 d V Bü 2


© Text und Recherche:
Sigrid Brüggemann, Stuttgart
Stand: August 2021
www.kz-mauthausen-bw.de