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Hermann Moser (1902 - 1978)

Kommunistische Betriebszelle bei der Firma Geigy

22.11.1939 KZ Sachsenhausen
13.08.1943 KZ Bergen-Belsen
02.11.1943 KZ Flossenbürg
09.03.1944 KZ Mauthausen

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Hermann Moser. Foto in seinem Ausweis für die "Opfer des Nationalsozialismus" v. 11.7.1946, StAFr F 196/1 Nr. 748

Hermann Moser wurde am 4. September 1902 in Binzen (Landkreis Lörrach) als Sohn des Färbers Johann Ludwig Moser und der Antonia, geb. Isele, geboren. Er besuchte in Binzen die Volks- und Fortbildungsschule; ein Handwerk hat er nicht erlernt. Nach der Schulentlassung arbeitete er in verschiedenen Betrieben als Hilfsarbeiter. Seit November 1927 war er ununterbrochen bei der Baseler Firma J. R. Geigy AG in Grenzach (heute: Grenzach-Wyhlen, Landkreis Lörrach) beschäftigt, wo er als guter Arbeiter galt. 1931 heiratete er Frieda Thoma; aus der Ehe gingen drei Kinder (geb. 1931, 1933 und 1936) hervor. Die Familie wohnte in Binzen.

Politisch war Hermann Moser links orientiert. 1928 oder 1929 trat er der Kommunistischen Partei (KPD) und der der KPD nahestehenden Rote Hilfe Deutschlands (RHD) bei; zudem wurde er Mitglied des Roten Frontkämpferbunds (RFB) und der von der KPD 1932 gegründeten „Antifaschistische Aktion“ (Antifa). Bei der Antifa bekleidete er den Posten eines politischen Leiters. Zwar trat Moser 1931 aus der KPD aus, blieb jedoch bei den anderen Organisationen bis zu deren Auflösung 1933. Bei der Firma Geigy war er als kommunistischer Agitator bekannt. Nach der nationalsozialistischen Machtübernahme 1933 wurde er als politischer Gegner vorübergehend in Schutzhaft genommen und nach Abgabe einer Loyalitätserklärung am 20. April 1933 wieder entlassen.

Am 2. September 1936 wurde Moser von der Gestapo Lörrach in Binzen verhaftet. Ihm wurde zur Last gelegt, in Grenzach Beiträge für die illegale KPD bezahlt, in seinem Betrieb Mitarbeiter für eine kommunistische Betriebszelle angeworben und in dieser Zelle bis Mitte des Jahres 1936 kassiert zu haben. Mehrfach habe er "hochverräterische" Schriften bezogen und weitergegeben. Für die Leitung der KP in Basel habe er einen Verbindungsmann nach der Schweiz gewonnen und diesen mehrfach zu illegalen Besprechungen nach Basel einbestellt. In diesem politischen Zusammenhang kam es zur Anklage wegen Vorbereitung zum Hochverrat gegen neun Personen. Die Liste der Angeklagten wurde angeführt von Hermann Moser, auch seine jüngeren Brüder Otto und Adolf waren angeklagt. Am 21. Juli 1937 verurteilte das Oberlandesgericht Stuttgart Hermann Moser zu 3 Jahren Zuchthaus wegen Vorbereitung zum Hochverrat. Die Strafe verbüßte er in der Landesstrafanstalt Ludwigsburg, bis er am 23. November 1937 in das Strafgefangenenlager II Aschendorf/Ems verlegt wurde. In dem der Justiz unterstehenden Emslandlager Aschendorfermoor wurden seit 1937 speziell politische Strafgefangene interniert.

Nach Strafende wurde Moser nicht in die Freiheit entlassen, sondern kam auf Weisung der Gestapo - Stapoleitstelle Karlsruhe - am 20. Oktober 1939 zwecks Überstellung in ein Konzentrationslager in das Polizeigefängnis Weimar. Am 22. November 19391 wurde er in das KZ Sachsenhausen eingewiesen. Bis 1940 war er unter der Häftlingsnummer 3277 im Block 24, später unter Nr. 12775 inhaftiert.

Nach mehrjährigem Aufenthalt im KZ Sachsenhausen wurde er von dort am 13. August 1943 in das Lager Bergen-Belsen verlegt. Im Sommer 1943 errichtete die SS dort auf einem Teil eines Wehrmachtsgeländes das „Aufenthaltslager Bergen-Belsen“ für Zivilinternierte und sogenannte „Austauschjuden“. Hier musste er als angelernter Maurer beim Aufbau des Lagers mitarbeiten. Zweieinhalb Monate später, am 2. November 1943, kam er in das KZ Flossenbürg, Häftlingsnummer 5102, Kategorie „V.H.“.2 Eingesetzt wurde er im Arbeitslager Dresden SS-Pionier-Kaserne, welches dem KZ Flossenbürg unterstand. Ende 1943 befanden sich in der Dresdener SS-Pionier-Kaserne rund 200 Häftlinge, die vor allem beim Bau eines Reservelazaretts und anderen Bauvorhaben eingesetzt waren. Danach scheint er laut einer Notiz auf seiner Häftlingspersonalkarte noch kurzzeitig als angelernter Maurer am Schloss Neuhirschstein (Tarnname: »Haus Elbe«) nördlich von Meißen eingeplant gewesen zu sein, welches für die Internierung der belgischen Königsfamilie vorbereitet wurde.

Über das Stammlager Flossenbürg wurde er schließlich am 9. März 1944 dem KZ Mauthausen zugeführt, wo er zwei Tage später unter der Häftlingsnummer 56676 Kategorie „Schutz“ registriert wurde. An seiner Kleidung trug er den roten Winkel der politischen Häftlinge. Als KZ-Einweisungsgrund findet sich auf seiner Häftlingspersonalkarte der maschinenschriftliche Eintrag „Politisch unzuverlässlich“ (sic).3 Zehn Tage später, am 19. März 1944, kam er in das benachbarte KZ Gusen, wo er als „Hilfsarbeiter“ Verwendung fand, bis ihm schließlich am 18. August 1944 im Lager Gusen II eine Arbeit als „Gemüseputzer“ zugeteilt wurde, was sicherlich dazu beigetragen hat, seine Überlebenschancen zu erhöhen. Das KZ Gusen II in der Ortschaft St. Georgen an der Gusen unweit von Mauthausen wurde als „Arbeitslager der Waffen-SS“ geführt. Hier wurden  bis zu 16.000 Häftlinge für den Bau und den Betrieb des unterirdischen Flugzeugwerkes „B8 Bergkristall“ unter härtesten Bedingungen rücksichtslos zu Schwerstarbeit angetrieben.

Am 5. Mai 1945 wurde das KZ Gusen II befreit. Nach Mosers eigenem Bekunden wurde er an diesem Tag „von den Amerikanern entlassen“. Zu den Umständen findet sich dazu nur seine stichwortartige Angabe: "Bei der Befreiung durch die Alliierten auf Transport, ohne Entlassungsschein".4 Ende Mai traf er in seiner Heimatgemeinde Binzen ein.

Am 2. November 1945 stellte er bei der Badischen Landesstelle für die Betreuung der Opfer des Nationalsozialismus, Zweigstelle Lörrach, einen Antrag auf Unterstützung. Als im Lager zugezogene gesundheitliche Schäden nannte er „Asthma“ und „Verlust der Zähne“. Im Juni 1946 erhielt er von der Badischen Landesstelle für die Betreuung der Opfer des Nationalsozialismus, Zweigstelle Lörrach, einen Ausweis für "Opfer des Nationalsozialismus". Auf der Rückseite des Ausweises war die vorgedruckte Formel zu lesen: "Inhaber dieses Passes ist in jeder Hinsicht auf Anordnung der Militärbehörde zu bevorzugen. Ihm ist jede Hilfe zu gewähren“. Zudem konnte Moser einen mehrwöchigen Kuraufenthalt im „KZ-Erholungsheim Haus Rubens" in Baden-Baden antreten.

In Sachen Wiedergutmachung kam es 1957 zu einem Rechtsstreit. Moser hatte bis dahin für mehr als 104 Monate Freiheitsentzug während der Zeit des Nationalsozialismus eine Haftentschädigung von 12.615 DM, für Gesundheitsschäden 7.140 DM und zudem eine monatliche Geschädigtenrente von 108 DM erhalten. Hinzu kamen für Schäden im beruflichen und wirtschaftlichen Fortkommen 4.050 DM. Die Gewährung einer sogenannten „Soforthilfe für Rückwanderer“ in Höhe von 6.000 DM hatte das Freiburger Landesamt für Wiedergutmachung jedoch abgelehnt. Diesen Bescheid focht Moser an und bekam von der Entschädigungskammer beim Landgericht Freiburg recht: das Land wurde zur Zahlung der Soforthilfe verurteilt. Nach einer Anfechtungsklage hob das Oberlandesgericht Karlsruhe dieses Urteil am 28. Juli 1958 jedoch wieder auf. Begründung: die Soforthilfe sei vom Gesetzgeber für „Deportierte“ gedacht gewesen. Nach Auffassung des Gerichts handelte es sich bei „Deportierten“ begrifflich um Personen, die aus Deutschland in die Fremde verschleppt wurden, um dort dauerhaft ihren Wohnsitz zu nehmen (was ihre Ermordung einschloss). Dies sei vor allem bei jüdischen Verfolgten eindeutig der Fall gewesen, politische KZ-Häftlinge hingegen hätten die Option auf eine Rückkehr nach einem für Deutschland siegreichen Ende des Krieges besessen.

Eine von der gängigen Rechtssprechung abweichende neue Regelung brachte erst das sogenannte BEG-Schlussgesetz vom 14. September 1965. Danach konnten auch ehemalige Mauthausen-Häftlinge unter bestimmten Voraussetzungen eine – nun freilich reichlich verspätete - „Soforthilfe“ erhalten.5

Hermann Moser starb am 20. August 1978.

Die Markierung auf der Übersichtskarte zeigt die für 1945 genannte Adresse Hauptstraße 65 in Binzen.6

 

  • 1

    Auf Mosers Mauthausen-Häftlingspersonalkarte findet sich als Einweisungsdatum in Sachsenhausen abweichend der 30. Oktober 1939.

  • 2

    Arolsen DocID: 10952472 (Hermann Moser, Effektenkarte Flossenbürg). Das Kürzel „V.H.“ wurde in der ITS-Inhaftierfungsbescheinigung von 14.12.1948 als „Vorzugshäftling“ interpretiert, in einer weiteren ITS-Inhaftierungsbescheinigung vom 9.2.1950 hingegen als „Vorbeugungshäftling“.

  • 3

    Ebenfalls machinenschriftlich eingetragen wurde 
    „RSHA IV C 2 – H.Nr. M.4015
    Nr. II D – M.79 – v. 12.10.39“.
    Einträge dieser Art finden sich nur selten auf Häftlingspersonalkarten (beispielsweise bei Walter Vielhauer (oder DocID: 5926650 (Hans Gasparitsch)).  Bei „RSHA IV C 2“ handelte es sich um das Schutzhaftreferat des Reichssicherheitshauptamts, während Amt II D des Reichssicherheitshauptamts für "technische Angelegenheiten" zuständig war. Welche Rückschlüsse dies auf die Moser seitens des Reichssicherheitshauptamts zugedachten Funktionen erlaubt, konnte von uns bisher nicht geklärt werden.

  • 4

    Eine offizielle Entlassung zu dem von Moser genannten frühen Zeitpunkt erscheint unwahrscheinlich. Die Überprüfungen der Häftlinge durch das US-Militär fanden erst im Laufe des Mai 1945 statt. Viele andere Häftlinge hatten z.B. einen „Entlassungsschein“ mit dem Datum 27.5.1945. Möglicherweise entfernte er sich bei der Befreiung sofort auf eigene Faust aus dem Lager oder er irrte sich im Nachhinein im Datum. Für einen spätere Entlassungstermin könnte auch sein Eintreffen in Binzen erst Ende Mai 1945 sprechen. Zum ungeordneten Verlauf der Befreiung der Gusener Lager vgl. Maršálek S. 338: von etwa 20.000 in den Gusener Lagern befreiten Häftlingen waren am 8. Mai 1945 nur etwa 7.000 anwesend.

  • 5

    Vgl. dazu Angaben in Beiträgen z.B. zu Otto Wahl, Heinrich Gottschalk und Richard Nuber.

  • 6

    Wahrscheinlich (von uns nicht nachgewiesen) identisch mit der Adresse zur Zeit seiner Verhaftung.

Quellen und Literatur:

Arolsen Archives
Korrespondenzakte T/D 41312
1.1.26 Konzentrationslager Mauthausen / Akte Hermann Moser
1.1.8 Konzentrationslager Flossenbürg / Akte Hermann Moser

Bundesarchiv
R 317/35931 (Anklageschrift)

Staatsarchiv Ludwigsburg
E 356 d V Bü 1712

Staatsarchiv Freiburg
F 166/3 Nr. 5653 
F 196/1 Nr. 748 (Wiedergutmachung)
D 180/2 Nr. 179845 (Spruchkammer)

Hans Maršálek: Die Geschichte des Konzentrationslagers Mauthausen. Wien Linz 3. Aufl. 1995.

 

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