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Karl Füchsle (1898 - 1943)

30.04.1936 Anordnung der Sicherungsverwahrung
07.01.1943 KZ Mauthausen
30.08.1943 Außenlager Wiener Neudorf
08.12.1943 Tod im KZ Mauthausen

Karl Füchsle wurde am 30. Januar 1898 in Rammingen im heutigen Alb-Donau-Kreis geboren. Für seine Biografie stand uns lediglich seine Personalakte des Zuchthauses Ludwigsburg zur Verfügung und somit ausschließlich die strafrelevante Seite seines Lebens.
Er besuchte sieben Jahre die Volksschule und war dann als Hilfsarbeiter tätig. Er wohnte mit seiner Frau zusammen im Armenhaus in Rammingen. Die beiden Kinder befanden sich in Fürsorgeerziehung.

Am 26. Oktober 1927 erhielt Füchsle vom Schwurgericht Ulm wegen Körperverletzung mit Todesfolge acht Monate Gefängnis. Acht weitere, kleinere Vorstrafen wegen Diebstahls, Beleidigung und Hausfriedensbruchs folgten, bis ihn das Landgericht Ulm am 29. Dezember 1933 wegen vorsätzlicher Brandstiftung zu 2 Jahren Zuchthaus verurteilte.

Gut zwei Jahre später stand er erneut wegen Brandstiftung vor Gericht. Man warf ihm vor,
die Scheune seines Bruders Theodor angezündet zu haben. Karl Füchsle bestritt dies sowohl während der Verhandlung als auch später, wurde aber dennoch am 30. April 1936 durch die Strafkammer Ulm zu vier Jahren Zuchthaus wegen Brandstiftung verurteilt, außerdem wurde die Sicherungsverwahrung nach Haftverbüßung angeordnet.

Interessanterweise wird in der Urteilsbegründung neben der erforderlichen Einstufung als "gefährlicher Gewohnheitsverbrecher" für die Anordnung der Sicherungsverwahrung unter anderem auch die angeblich festzustellende feindliche Einstellung der Bevölkerung gegenüber Füchsle als Grund angeführt: Füchsle habe einen "gewalttätigen, skrupellosen Wesenszug", er wolle sich an den Leuten rächen, "von denen er glaubt, dass sie ihm oder seiner Familie irgendwie missgünstig gestimmt seien oder ihm Nachteile bereitet haben. Da der Angeklagte den Kreis dieser Personen sehr weit zieht und infolge seiner Straftaten nicht nur die Bevölkerung von Rammingen, sondern auch die der benachbarten Ortschaften gegen ihn eingestellt ist, ist die Gefahr sehr groß, dass er immer wieder, wenn irgendeine Gelegenheit sich bietet, diesen, insbesondere durch Brandstiftung, Schaden zufügt."
Nach seiner Entlassung habe er "in seiner Heimatgemeinde mit einer Bevölkerung zu rechnen, die sich vollständig von ihm abgewendet hat und nichts mehr von ihm wissen will. Insbesondere seine nächsten Angehörigen und Verwandten meiden ihn."

Am 25. August 1936 wurde er in das Zuchthaus Ludwigsburg eingeliefert. Während seiner dortigen Haft erhielt er mehrere Disziplinarstrafen wegen Sachbeschädigung, Schmuggel, Streithändeln und „Ungebühr“.
In seiner Akte befinden sich viele (nur schwer lesbare) Briefe, mit denen er sich wiederholt um eine Wiederaufnahme seines Verfahrens bemühte. Diese Bemühungen wurden jedoch jeweils vom Landgericht Ulm und vom Oberlandesgericht Stuttgart zurückgewiesen, begründet unter anderem mit Beurteilungen in seiner Häftlingspersonalakte: Füchsle zeige keinerlei Einsicht, er sei „moralisch und intellektuell unterwertig".

Nach Verbüßung seiner Zuchthausstrafe überstellte man ihn am 11. August 1940 in die Sicherungsanstalt (eine Abteilung im Gefängnis, in die die Sicherungsverwahrten nach Strafverbüßung in den Maßregelvollzug überführt wurden) Schwäbisch Hall.
Als im September 1942 Reichsjustizminister Otto Georg Thierack und Reichsführer SS und Chef der deutschen Polizei Heinrich Himmler die schubweise Auslieferung aller Sicherungsverwahrten, die bisher der Justiz unterstanden und in den Sicherungsanstalten einsaßen, an die Polizei, zur "Vernichtung durch Arbeit" in den Konzentrationslagern, vereinbarten, war auch Karl Füchsle unter den Betroffenen. Er kam am 7. Januar 1943 mit einem Transport von 117 Sicherungsverwahrten (davon 88 aus dem Gebiet des heutigen Baden-Württemberg) aus der Sicherungsanstalt Schwäbisch Hall in das Konzentrationslager Mauthausen. Dort wurde er als Sicherungsverwahrter („SV“) registriert und erhielt die Häftlingsnummer 20755.

Vom 30. August bis 19. Oktober 1943 war er beim Aufbau des Außenlagers Wiener Neudorf1 eingesetzt. Dann wurde er ins Stammlager KZ Mauthausen zurückverlegt und starb am 8. Dezember 1943 im Alter von 45 Jahren im dortigen Sanitätslager - als Opfer der rechtswidrigen Übereinkunft von Justiz und SS und den daran anschließenden Willkürmaßnahmen.

Die Markierung auf der Übersichtskarte zeigt Karl Füchsles Geburtsort Rammingen.
 

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    Das Außenlager Wiener Neudorf wurde Anfang August 1943 auf dem Gelände der Flugmotorenwerke Ostmark errichtet, wo schon seit 1941 Bau‐ und Zwangsarbeitslager des Werkes bestanden. Am 2. August 1943 traf der erste Transport mit 203 Häftlingen aus Mauthausen zum Aufbau des Außenlagers in Wiener Neudorf ein. Zwischen 1943 und 1945 wurden bis zu 3.170 Häftlinge aus dem KZ Mauthausen für Arbeiten in den Flugmotorenwerken, bei der Steyr‐Daimler‐Puch AG und anderen Betrieben eingesetzt. Ab Mai 1944 wurde das Flugmotorenwerk von den Alliierten mehrmals bombardiert. Auch das KZ-Außenlager wurde durch die Bombenangriffe stark beschädigt, 31 Häftlinge verloren dabei ihr Leben.

Quellen

ITS Digital Archive, Arolsen Archives
1.1.26.3 Individuelle Häftlingsunterlagen Männer KL Mauthausen, Karl Füchsle

Staatsarchiv Ludwigsburg
E 356 d V Bü 1232
E 356 a 1 Bü 80

Memorial Mauthausen
(https://raumdernamen.mauthausen-memorial.org/)

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