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Karl Glatz (1914 - 1942)

"... besser werde ich dort doch nicht."

 

17.03.1939 Anordnung der Sicherungsverwahrung
03.12.1942 KZ Mauthausen
22.12.1942 Tod im KZ Gusen

Karl Martin Glatz wurde am 21. Mai 1914 als Sohn des Maurers Anton Glatz und der Anna Maria, geborene Dullenkopf, in Wollmatingen (seit 1934 ein Stadtteil von Konstanz) geboren und katholisch getauft. Die Mutter starb kurz nach der Geburt und Karl wuchs während des Ersten Weltkriegs bei den Großeltern auf. Nachdem der Vater wieder geheiratet hatte, lebte der Sohn wieder bei ihm und seiner Stiefmutter. Er besuchte die Volksschule und machte später eine Schreinerlehre. Mit zwölf Jahren kam er zur Fürsorgeerziehung in die Badische Landesanstalt Schloss Flehingen (Oberderdingen im Landkreis Karlsruhe).

Schon in jungen Jahren galt er als verhaltensauffällig, was später auch die Justiz bei der Beurteilung seiner Persönlichkeit entsprechend wertete. In der Urteilsbegründung des Landgerichts Hechingen vom 17. März 1939 wurde Karl Glatz' frühe Delinquenz besonders hervorgehoben: Bereits mit zehn Jahren hätte sich bei ihm ein ausgesprochener Hang zum Stehlen und Lügen bemerkbar gemacht. Vom 10. bis zum 13. Lebensjahr hätte er hauptsächlich Gelddiebstähle innerhalb der Familie und Verwandtschaft begangen, wäre wiederholt von zuhause weggelaufen, hätte sich „in Konstanz und Umgebung herumgetrieben und in Scheunen und Schuppen genächtigt“. Manchmal wäre er von der Polizei nach Hause gebracht worden, manchmal wäre er freiwillig zurückgekehrt.
Auch der Richter beim Vormundschaftsgericht Konstanz meinte bei ihm einen „deutlichen Hang zum Stehlen und Vagabundieren“ erkannt zu haben. „Offenbar ist der Angeklagte selbst sich dessen auch bewußt; denn nachweislich der Akten hat er bei seiner Festnahme am 27. September 1933 erklärt: 'Wenn ich auch wieder in die Anstalt [Flehingen, S.B.] komme, besser werde ich dort doch nicht.'“ Nach der Strafverbüßung von sechs Wochen Gefängnis wegen Diebstahls (Urteil vom 24. Oktober 1933) wurden bis April 1937 jedoch keine weiteren Straftaten bekannt.

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Karl Glatz, ED-Foto, Staatsarchiv Ludwigsburg E 356 d V Bü 2438

In oben genannter Urteilsbegründung von 1939 wurde dann ausführlich auf seine ab April 1937 begangenen Straftaten eingegangen:

„Anfang April 1937 bat er bei der Landwirtsfamilie Blum, der er im Sommer zuvor bei der Heuernte geholfen hatte, unter Vorspiegelung falscher Tatsachen um Aufnahme. Als er am 10.4. allein im Hause war, stahl er dort eine goldene Damenuhr und einen goldenen Ring und verließ das Haus. [...]
Mit dieser Masche beging er im Lauf des Jahres eine Reihe weiterer Diebstähle, auch im Haus einer Braut, bei seiner Stiefmutter und bei weiteren Verwandten. Vom Amtsgericht Ehingen wurde er am 23. Februar 1938, unter Einbeziehung einer vom Amtsgericht Überlingen am 27. Januar 1938 verhängten achtmonatigen Gefängnisstrafe, zu einer Gesamtstrafe von neun Monaten verurteilt.
Nur wenige Tage nach seiner Haftentlassung am 27. August 1938 verließ er die ihm vom Arbeitsamt Freiburg vermittelte Arbeitsstelle in einer Schreinerei unter Mitnahme eines Zehnmarkscheins wieder. Bis zum 4. November 1938 beging er in Südwestdeutschland 25 teils einfache, teils schwere Diebstähle. Oft schlich er sich in bäuerlichen Anwesen in die Scheunen, übernachtete dort und durchsuchte am nächsten Tag, wenn die Bewohner auf dem Feld arbeiteten, das Wohnhaus nach brauchbarem Diebesgut. Fand er einen größeren Geldbetrag, fuhr er damit nach München und verbrauchte das Geld in kürzester Zeit in schlechter Gesellschaft und für Autofahrten ins Gebirge.
Vor Gericht gestand Glatz bereitwillig alle Diebstähle, wehrte sich aber heftig gegen falsche Anschuldigungen.

Der Angeklagte ist in Gesamtwürdigung seiner Person sowie seiner Taten als gefährlicher Gewohnheitsverbrecher anzusehen. Obwohl es ihm in der heutigen Zeit als jungen und gesunden Menschen ein leichtes gewesen wäre, seinen Lebensunterhalt durch ehrliche Arbeit zu verdienen, hat er sich stehlend und vagabundierend umhergetrieben. Nicht aus Not, sondern aus einem inneren Hang ist er zum Verbrecher geworden. Ebenso wie seinerzeit die Fürsorgeerziehung keinen nachhaltigen Einfluß auf ihn ausgeübt hat, ist auch jetzt der innere Hang zum Verbrechen stärker als die abschreckende Wirkung von Strafen gewesen. [...] 
Für das Strafmaß war ausschlaggebend einmal die Dreistigkeit seines Vorgehens, sowie der in der außerordentlichen Häufung zum Ausdruck kommende hartnäckige verbrecherische Wille seiner Taten. Als besonders verwerflich hat es das Gericht angesehen, dass es sich bei den Bestohlenen um durchweg bedürftige Leute handelt und dass er sich nicht einmal gescheut hatte, frühere Wohltäter zu bestehlen. Nur mit Rücksicht auf seine Jugend konnte bei dem Angeklagten von der Verhängung härterer Strafen abgesehen werden. Mildernde Umstände kamen für ihn als gefährlicher Gewohnheitsverbrecher nicht in Betracht.“

Karl Glatz wurde am 17. März 1939 durch die große Strafkammer des Landgerichts Hechingen zu vier Jahren Zuchthaus verurteilt. Er sei eine Gefahr für die Allgemeinheit, dafür sprächen auch zwei Ausbruchsversuche im Hechinger Gefängnis.
Die Sicherungsverwahrung sei anzuordnen, da „nach den gesamten Umständen insbesondere der Persönlichkeit des Angeklagten und seinem bisherigen Werdegang“ davon ausgegangen werden müsse, dass der Schutz der Allgemeinheit zum Zeitpunkt der Haftentlassung weiterhin erforderlich wäre.

Ab 18. April 1939 verbüßte Glatz seine Strafe im Zuchthaus Ludwigsburg. Seine Stiefmutter machte immer wieder Eingaben wegen seines Gesundheitszustandes, die aber keine Berücksichtigung fanden. Am 18. Juni 1942 gab Glatz an, die Arbeiten in der Gefängnisschreinerei nicht mehr ausführen zu können, da sie ihm zu anstrengend seien. Nach einer Untersuchung befürwortete der medizinische Rat des Zuchthauses wegen „ungewohnt großer Labilität des Körperhaushaltes“ und wegen „Herzerscheinungen“ eine sitzende Beschäftigung.

Nach Strafende am 5. November 1942 wurde er in die Sicherungsanstalt (Abteilung im Gefängnis, in die die Sicherungsverwahrten nach Strafverbüßung in den Maßregelvollzug überführt wurden) Schwäbisch Hall verlegt. Von dort kam er am 1. Dezember 1942 zusammen mit 58 weiteren Gefangenen auf einen Transport in das Konzentrationslager Mauthausen.1
Am 3. Dezember 1942 wurde Karl Glatz im Lager als Sicherungsverwahrter („SV“) registriert und erhielt die Häftlingsnummer 15682. Kurze Zeit später, am 11. Dezember, wurde er in das nahegelegene KZ Gusen überstellt, wo die Häftlinge vor allem beim Stollenbau für die Untertageproduktion von Jagdflugzeugen rücksichtslos zu Schwerstarbeit angetrieben wurden. Er überlebte die Tortur nur wenige Tage. Am 22. Dezember 1942 starb er im KZ Gusen im Alter von 28 Jahren. Das Totenbuch, in dem in aller Regel fiktive Todesursachen eingetragen wurden, vermerkt einen „eitrigen Dickdarmmkatarrh“ als Ursache.

Die Markierung auf der Übersichtskarte zeigt Karl Glatz' Geburtsort den Konstanzer Stadtteil Wollmatingen.

Quellen

Arolsen Archives
1.1.26.3 Individuelle Häftlingsunterlagen Männer KL Mauthausen, Karl Glatz

Staatsarchiv Ludwigsburg
E 356 d V Bü 2438

Memorial Mauthausen
(https://raumdernamen.mauthausen-memorial.org/)

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