Karl Wittmann (1894 - 1944)
04.08.1944 Tod in Tötungsanstalt Hartheim
Karl Wittmann wurde am 18. Mai 1894 in Bietigheim im heutigen Landkreis Ludwigsburg geboren und katholisch getauft. Er besuchte die Volksschule und machte anschließend eine Wagnerlehre1 in Laupheim, die er 1911 mit bestandener Gesellenprüfung abschloss. Danach arbeitete er ein Jahr als Wagner im Allgäu. In einem im Gefängnis verfassten Lebenslauf gab er an, dass die Familienverhältnisse eigentlich gut gewesen seien, es aber auch des öfteren Streit gegeben habe, denn der Vater wäre Alkoholiker gewesen: Er "ging jeden Tag zur Arbeit und war fleißig, vor und nach der Arbeit [aber] war sein erster Weg ins Wirtshaus".
1914 bis 1918 war Karl Wittmann Soldat im Ersten Weltkrieg und wurde mit dem Eisernen Kreuz und einer Verdienstmedaille ausgezeichnet. 1916 erhielt er einen Oberschenkelschuss, im August 1918 wurde er durch einen Kopfschuss verwundet, was einen mehrmonatigen Lazarettaufenthalt nach sich zog. Seine Entlassung aus dem Militär erfolgte im Dezember 1919.
Am 13. Januar 1921 heiratete er die verwitwete Lina Schlauch, die zwei Töchter mit in die Ehe brachte. Weitere fünf Kinder kamen in den nächsten Jahren hinzu. Die Familie lebte bis Ende Oktober 1927 in einem von Wittmann gebauten Haus in Asperg.
Am 1. November 1928 zog die Familie nach Eglosheim, wo er ein Haus gekauft hatte, das er aber "nicht halten konnte". Dann erwarb er ein Haus in Oberurbach, in dem die Familie ab dem 2. Januar 1930 lebte.
Zwischen 1929 und 1931 erhielt er sechs kleinere Strafen wegen Diebstahls, Fahrens ohne Führerschein und Beleidigung. Ab Ende der 1920er Jahre war er meist arbeitslos und die Familie lebte hauptsächlich vom Verdienst der Tochter M. aus Linas erster Ehe.
Im Herbst 1929 kam es zum ersten Mal zum Geschlechtsverkehr mit seiner Stieftochter M., zu der er sich nach seinen eigenen Aussagen bis dahin wie ein Vater verhalten hatte. M. war ihren Angaben zufolge nie damit einverstanden, versuchte sich zu wehren, war ihm aber physisch unterlegen. Sie wurde schwanger, was die Familie jedoch verbergen konnte. Im August 1930 wurde das Kind, nur in Anwesenheit der Eheleute Wittmann, geboren. Gleich nach der Geburt erstickte der Vater das Kind in einem Wassereimer und vergrub die Leiche auf dem späteren Sportplatz. Nach der Geburt setzte er den Missbrauch bis unmittelbar vor seiner Festnahme zwei Monate später fort.
Am 21. Oktober 1931 wurde Karl Wittmann festgenommen und unter anderem wegen der Tötung des Neugeborenen angeklagt. Am 7. März 1932 verurteilte ihn das Gericht "wegen eines Verbrechens des Mordes zum Tode und wegen eines Verbrechens der Notzucht in Tateinheit mit einem Verbrechen nach § 174 Ziff. 1 StGB [Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen, S.B.] und einem Verbrechen der Blutschande, sowie wegen eines Verbrechens der Kuppelei" zu einer Gesamtstrafe von 6 Jahren 2 Monaten Zuchthaus (2 Monate U-Haft wurden angerechnet). Seine mitangeklagte Ehefrau wurde von der Anklage Beihilfe zum Mord freigesprochen, wegen Kuppelei aber zu 3 Monaten Gefängnis verurteilt. Sie wäre, nach eigener Aussage, von ihrem Mann aufs Gröbste misshandelt worden und habe aus Angst vor ihm alles ertragen und mitgemacht. Nachdem Wittmann ins Zuchthaus gekommen war, bezog die Ehefrau Fürsorgeunterstützung, sämtliche Kinder wurden in Pflegefamilien untergebracht.
Im Juli 1932 wurde Wittmanns Todesstrafe nach einem Justizministererlass vom 6. Juli 1932 in lebenslänglich umgewandelt und er am 11. Juli in das Zuchthaus Ludwigsburg eingeliefert. Eine kürzere Haftunterbrechung dort erfolgte wenig später wegen einer weiteren Strafsache. Am 3. September 1932 ermächtigte das Württembergische Justizministerium das Amtsgericht Stuttgart "die dem Wagner Karl Wittmann [ ...] wegen schweren Diebstahls [...] zuerkannte Gefängnisstrafe von 3 Monaten unter Unterbrechung der lebenslänglichen Zuchthausstrafe, [...], alsbald zu vollstrecken."
Wittman verbüßte die dreimonatige Haftstrafe ab dem 19. September 1932 im Gefängnis Rottenburg, am 5. Dezember 1932 kam er zurück ins Zuchthaus Ludwigsburg. Im Zuchthaus erhielt er mehrere Disziplinarstrafen wegen beleidigender Äußerungen gegen Mitgefangene und die Anstaltsleitung und wegen Körperverletzung.
Zu einem in den Quellen nicht genannten Zeitpunkt wurde er aus einer ebenfalls nicht genannten Haftanstalt in das Konzentrationslager Mauthausen deportiert.
Seine Mauthausen-Häftlingsnummer 27731 lässt darauf schließen, dass er bei einem Häftlingstransport, der am 22. April 1943 im KZ Mauthausen eintraf, dabei war. Im KZ wurde er unter der Kategorie Sicherungsverwahrter ("SV") registriert. Es ist jedoch unklar, ob jemals ein Gericht Wittmanns Sicherungsverwahrung angeordnet hatte und er damit von der im September 1942 zwischen Reichsjustizminister Otto Georg Thierack und dem Reichsführer SS und Chef der deutschen Polizei Heinrich Himmler vereinbarten schubweisen Auslieferung aller Sicherungsverwahrten, die bisher der Justiz unterstanden, an die Polizei betroffen war. In jedem Fall war er Opfer der rechtswidrigen Übereinkünfte von Justiz und SS und den daran anschließenden Willkürmaßnahmen.
Gesichert ist , dass Karl Wittmann am 4. August 1944 im sogenannten "Erholungslager", einer Tarnbezeichnung für die Tötungsanstalt Schloss Hartheim bei Linz, in der viele kranke und nicht mehr arbeitsfähige Häftlinge mit Gas getötet wurden, im Alter von 50 Jahren ermordet wurde.
Die Markierung auf der Übersichtskarte zeigt Karl Wittmanns letzten frei gewählten Wohnort Oberurbach im heutigen Rems-Murr-Kreis.
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Wagner stellten alle hölzernen Produkte her, die im dörflichen, bäuerlichen Gebrauch benötigt wurden, wie Räder und Fahrgestelle für Karren und Fuhrwerke, Pflüge, Leitern etc., und die nicht von anderen Holzhandwerkern wie Schreiner, Küfer, Zimmerleute angefertigt wurden.
Quellen
Staatsarchiv Ludwigsburg
E 356 d V Bü 40
Memorial Mauthausen
(https://raumdernamen.mauthausen-memorial.org/)
Archiv Memorial Mauthausen
Häftlingsdatenbankauszug vom 2.3.2023
© Text und Recherche:
Sigrid Brüggemann, Stuttgart
Stand: Dezember 2025
www.kz-mauthausen-bw.de