Leo Naun (1892 - 1943)
„... kann selbstständig nicht im Leben bestehen.“
22.05.1935 Anordnung der Sicherungsverwahrung
08.01.1943 KZ Mauthausen
12.01.1943 KZ Gusen
08.02.1943 Tod im KZ Gusen
Leo Naun wurde am 14. April 1892 als ältester Sohn des Holzdrehers und Landwirts Josephat Naun und seiner Ehefrau Maria, geborene Spachmann, in Mondfeld (heute Wertheim-Mondfeld, Main-Tauber-Kreis) geboren und katholisch getauft. Nach ihm wurden noch drei Schwestern und zwei Brüder geboren. Er besuchte vier Jahre die Volksschule in Mondheim und machte dann eine Küferlehre in Wertheim.
1911 beging sein Vater Suizid und die Familie verkaufte (möglicherweise aus wirtschaftlichen Gründen) ihr landwirtschaftliches Anwesen. Der Tod des Vaters und die damit verbundenen sozialen Folgen bedeuteten offenbar eine tiefe Zäsur in Leo Nauns Leben und scheinen ihn dauerhaft aus der Bahn geworfen zu haben. Der Teufelskreis aus Diebstählen und Hehlereien (überwiegend für den Bedarf des täglichen Lebens wie Wäsche, Bretter, Hasen Gänse, Zucker und andere Lebens- und Genussmittel) und Gefängnis- und Zuchthausaufenthalten nahm seinen Anfang. Im Zeitraum von 1913 bis 1933 sind 17 Vorstrafen in seinem Strafregister aufgeführt; ab 1919 mit Gefängnis-, ab 1931 auch mit Zuchthausstrafen. Beispielsweise wurde er im Februar 1919 zu einem Jahr und vier Monaten Gefängnis wegen „schwerem Diebstahl“ von sieben Enten und fünf Hühnern verurteilt.
Im Ersten Weltkrieg leistete er von 1915 bis 1918 Militärdienst (sein Bruder Josef fiel als Soldat 1917 im Alter von 21 Jahren). Beim Militär wurde er wegen unerlaubter Entfernung von der Truppe und Unterschlagung bestraft. 1919 heiratete er Maria, geborene Seitz. Aus der Ehe, die 1927 wieder geschieden wurde, gingen zwei Kinder hervor. Im selben Jahr heiratete er Frida, geborene Vogelmann, die aber bereits 1928 starb.
Seine Kinder waren teils getrennt bei Pflegeeltern untergebracht, dann gemeinsam in einer Fürsorgeerziehungsanstalt, einige Zeit lebten sie bei ihrer Mutter, Nauns erster Ehefrau, und schließlich wieder getrennt bei Pflegeeltern. Als die Kinder bei seiner Frau lebten, schickte er immer wieder Geld aus dem Gefängnis für den Unterhalt.
In Beurteilungen aus den verschiedenen Haftanstalten wurde er nahezu übereinstimmend als gutmütiger, verständiger, heiterer Mensch beschrieben, der fleißig und geschickt arbeite, aber eben auch schwach sei und immer wieder „entgleise“. Er selbst schrieb über sich: „Ich habe nur Pech gehabt; bei andern [sic] ist es geradeso, nur kommt es nicht heraus. Ich bin nicht schlechter als die andern und will auch nicht besser sein. [...] Wenn ich draußen Arbeit habe, dann passiert mir nichts.“
Im Abschlussbericht des Zuchthauses Ludwigsburg vom März 1933 wurden ihm zwar Verträglichkeit, Gutmütigkeit, Bescheidenheit und „Anständigkeit“ attestiert, aber zugleich wurde er als kaum erfolgreich resozialisierbar eingestuft: Naun sei ein „innerlich verwahrloster Mensch mit zigeunerhafter Lebenshaltung auf unterster sozialer Stufe und mit rudimentären ethischen Begriffen. An sich nicht unzugänglich oder bösartig, aber verlottert. Er hat weder Halt noch Wohnsitz und so ist baldiger Rückfall wahrscheinlich.“
Nach Verbüßung seiner Haftstrafe wohnte er in Heilbronn in der Domstraße 20. Er war erwerbslos und beantragte Unterstützung beim Fürsorgeamt Heilbronn. Erneut wurde er straffällig. Am 21. März 1935 verurteilte ihn das Württembergische Landgericht Heilbronn wegen zweier Verbrechen des Diebstahls im Rückfall zu einem Jahr zehn Monaten Zuchthaus. In diesem Verfahren wurde er als „gefährlicher Gewohnheitsverbrecher“ (s. die Gruppenbiografie der Sicherungsverwahrten) definiert und die anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet.
Zum Strafende verfügte der Oberstaatsanwalt am Landgericht Heilbronn, dass Naun „der Sicherungsverwahrungsanstalt Straubing mittels Sammeltransport zur Sicherungsverwahrung zuzuliefern“ sei. Dorthin wurde er am 28. Dezember 1936 überführt.
Einige Jahre später sollten sich die Rahmenbedingungen für Sicherungsverwahrte dramatisch ändern. Im September 1942 vereinbarten Reichsjustizminister Otto Georg Thierack und Reichsführer SS und Chef der deutschen Polizei Heinrich Himmler die schubweise Auslieferung aller Sicherungsverwahrten, die bisher der Justiz unterstanden und in den Sicherungsanstalten einsaßen, an die Polizei zur "Vernichtung durch Arbeit" in den Konzentrationslagern. Unter den Betroffenen war auch Leo Naun. Er kam am 8. Januar 1943 mit einem Transport von 208 Sicherungsverwahrten (davon 16 aus dem Gebiet des heutigen Baden-Württemberg) aus der Sicherungsanstalt Straubing in das Konzentrationslager Mauthausen. Dort wurde er als Sicherungsverwahrter („SV“) registriert und erhielt die Häftlingsnummer 20823. Wie viele SV-Häftlinge von den Transporten Anfang Januar 1943 wurde er nach wenigen Tagen, am 12. Januar 1943, in das nahegelegene KZ Gusen überstellt. Dort wurden die Häftlinge vor allem beim Stollenbau für die Untertageproduktion von Jagdflugzeugen eingesetzt, wo sie durch die unmenschlichen Arbeitsbedingungen massenhaft den Tod fanden. Auch Leo Naun überlebte nicht lange. Am 8. Februar 1943 starb er dort im Alter von fünfzig Jahren - nach offiziellen Angaben an „Kreislaufschwäche“ und „allgemeinem Körperverfall“ - als Opfer der rechtswidrigen Übereinkunft von Justiz und SS und den daran anschließenden Willkürmaßnahmen.
Die Markierung auf der Übersichtskarte zeigt Leo Nauns frühere Wohnadresse Hauptstraße 21 (heute Nibelungenstraße) in Mondfeld. Am 10. November 2012 wurde hier für ihn ein Stolperstein verlegt.
Quellen und Literatur
Arolsen Archives
Doc-ID 1321086
Doc-ID 1308288
Doc-ID 1291080
Staatsarchiv Ludwigsburg
E 356 d V Bü 640
E 356 d III Bü 1148
Memorial Mauthausen
(https://raumdernamen.mauthausen-memorial.org/)
Dieter Fauth: Wertheim im Nationalsozialismus aus Opferperspektiven. Gedenkbuch zum Projekt Stolpersteine. Zell am Main 2013. S. 16, 121 ff.
© Text und Recherche:
Sigrid Brüggemann, Stuttgart
Stand: April 2026
www.kz-mauthausen-bw.de