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Richard Broosch (1912 - 1943)

09.05.1940 Zuchthaus Bruchsal
September 1942 Sicherungsanstalt Schwäbisch Hall
07.01.1943 KZ Mauthausen
22.01.1943 Tod im KZ Mauthausen


Richard Max Broosch wurde am 10. November 1912 als zweiter Sohn des Max Broosch und seiner Ehefrau Frieda geb. Nesselhauf in Heidelberg geboren und evangelisch getauft. Der Vater führte ein Antiquitätengeschäft in der Bergheimerstraße 81, wo die Familie auch den 1. Stock bewohnte. Der älteste Bruder, Harry, starb 1922 bei einer Operation, der Vater 1937. Über den 1915 geborenen jüngeren Bruder Max ist nichts bekannt.

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broosch, richard foto bearbeitet
Richard Broosch in Mainz (verm. 1931 oder 1932), Foto aus Biografie in Stolpersteine Heidelberg

Richard besuchte ab 1919 die Wilckens-Grund- und Hauptschule, verließ sie aber schon nach der 7. Klasse. Ein Versuch, die schulische Ausbildung im privaten Institut Volz fortzusetzen scheiterte nach einem Vierteljahr. Anschließend folgte ein Volontariat in der Schreinerei Kohnle, in der überwiegend Antiquitäten aufgearbeitet wurden. Dies sollte wohl der späteren Mitarbeit im väterlichen Antiquitätenhandel dienen. Nebenbei besuchte Richard die Gewerbeschule. Eine abgeschlossene Berufsausbildung ergab sich daraus jedoch nicht und er war später als Arbeiter tätig.

Ab Oktober 1933 geriet Richard Broosch wegen homosexueller Aktivitäten in die Mühlen der polizeilichen und strafrechtlichen Verfolgung. Im Juni 1935 war der Straftatbestand des § 175 beträchtlich erweitert und das Strafmaß deutlich erhöht worden. Sämtliche sexuellen Handlungen zwischen Männern waren nun unter Strafe gestellt. Bis 1938 wurden mindestens vier Verfahren gegen ihn eröffnet. Am 18. März 1938 verhaftete man ihn erneut wegen einiger Sittlichkeitsvergehen nach § 175 Reichsstrafgesetzbuch. Im Vorfeld des deswegen anstehenden Gerichtsverfahrens wurde der damals 26-jährige Broosch für einige Zeit zur Begutachtung in die Heilanstalt Wiesloch bei Heidelberg eingewiesen. Der dortige Facharzt für Nerven- und Geisteskrankheiten, Medizinalrat Dr. Schwenninger, erklärte ihn für uneingeschränkt zurechnungsfähig und empfahl eine ernste und lange Strafe. Damit könne auf Psychopathen viel nachhaltiger eingewirkt werden als durch unangebrachte Milde. Nach 20 Monaten Untersuchungshaft, die Broosch, abgesehen vom Aufenthalt in Wiesloch, im Heidelberger "Faulen Pelz" in Einzelhaft zubrachte, verurteilte ihn das Landgericht Heidelberg schließlich zu vier Jahren Zuchthaus abzüglich der U-Haft. Zudem stellte das Gericht fest, dass es sich bei Broosch um einen "gefährlichen Gewohnheitsverbrecher"1 handele und ordnete für die Zeit nach Verbüßung der Strafhaft "Sicherungsverwahrung" an. Zur Verbüßung der Strafe brachte man ihn am 9. Mai 1940 ins Zuchthaus Bruchsal. Nach Ende der Strafhaft kam er Anfang September 1942 in die Sicherungsanstalt Schwäbisch Hall.

Im September 1942 vereinbarte Reichsführer SS Heinrich Himmler mit Justizminister Otto Georg Thierack die schubweise Auslieferung aller Sicherungsverwahrten (SV), die bisher der Justiz unterstanden, an die SS. In den Konzentrationslagern sollten sie explizit der „Vernichtung durch Arbeit“ preisgegeben werden. Dieses Schicksal erlitt auch Richard Broosch. Am 7. Januar 1943 wurden 117 Sicherungsverwahrte aus der Sicherungsanstalt Schwäbisch Hall, darunter Broosch, ins KZ Mauthausen deportiert. Er erhielt die Häftlingsnummer 20774, Kategorie SV. Nur zwei Wochen später, am 22. Januar 1943 starb er dort  im Alter von 30 Jahren. Das Totenbuch, in dem in aller Regel fiktive Todesursachen eingetragen wurden, vermerkt als Todesursache "Septische Angina". Der alleinstehenden Mutter wurden später Richards Effekten aus dem KZ gebührenpflichtig zugestellt.

Von einem Wiedergutmachungsverfahren ist nichts bekannt.

2014 wurde in der Bergheimerstraße 81 in Heidelberg ein Stolperstein für Richard Broosch gesetzt.

Die Markierung auf der Übersichtskarte zeigt die letzte bekannte Adresse von Richard Broosch, Bergheimerstr. 81 in 69115 Heidelberg.

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1Die Voraussetzung, dass ein Gericht Sicherungsverwahrung anordnen konnte, war eine Verurteilung des Betreffenden als "gefährlicher Gewohnheitsverbrecher" nach § 42e RStGB. Dieses "Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der Sicherung und Besserung" war im November 1933 geschaffen worden, u.a. waren darin die bisherigen Strafen für Wiederholungstäter drastisch verschärft worden.

 

Quellen und Literatur

Archiv Mauthausen Memorial
AMM_Zugänge_07011943

Memorial Mauthausen (https://raumdernamen.mauthausen-memorial.org/), Biografie von Rainer Hoffschildt

www.stolpersteine-heidelberg.de/richard broosch, Biografie von Prof. Dieter Fehrentz

 

© Text und Recherche:
Sigrid Brüggemann, Stuttgart
Stand: Dezember 2022
www.kz-mauthausen-bw.de