Theodor Mittel (1903 - 1983)
15.02.1935 Anordnung der Sicherungsverwahrung
02.03.1943 KZ Mauthausen
08.07.1943 KZ-Außenlager Linz I
Juli 1944 KZ-Außenlager Linz III
05.05.1945 dort befreit von US-Army
Theodor Mittel wurde am 17. Februar 1903 in Mannheim geboren. Er war Schneider, ledig und wohnte in Mannheim in der Mittelstraße 25.
Von seinem Leben vor der Deportation ins Konzentrationslager Mauthausen ist uns nur sein Vorstrafenregister bekannt. Seine erste Strafe von einer Woche Gefängnis wegen Diebstahls erhielt er vom Jugendgericht Mannheim am 11. April 1917. Sieben weitere kleine Gefängnisstrafen folgten bis zu seiner Unterbringung in der Badischen Landesanstalt Schloss Flehingen (Zwangserziehungsanstalt für "jugendliche Verwahrloste männlichen Geschlechts") vom 14. Juli 1919 bis 24. Februar 1920. Die nächsten 13 Verurteilungen bis Januar 1929 beliefen sich zwischen einer Woche und drei Monaten Gefängnis, zum Teil wegen Bettelns, groben Unfugs, Sachbeschädigung und kleinen Diebstählen. Erst ab Januar 1929 wurde er weitere viermal zu höheren Gefängnisstrafen verurteilt, nun wegen erschwertem Diebstahl im Rückfall. Das letzte Urteil des Schöffengerichts Mannheim mit zwei Jahren wegen schwerem Diebstahl im Rückfall erging am 18. November 1932. Danach wurde gerichtlich die nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet und Theodor Mittel nach Verbüßung seiner Haftstrafe in die Sicherungsanstalt (Abteilung im Gefängnis,in welche die Sicherungsverwahrten nach Strafverbüßung in den Maßregelvollzug überführt wurden) Straubing verbracht.
Als im September 1942 Reichsjustizminister Otto Georg Thierack und Reichsführer SS und Chef der deutschen Polizei Heinrich Himmler die schubweise Auslieferung aller Sicherungsverwahrten, die bisher der Justiz unterstanden, an die Polizei vereinbarten, war auch Theodor Mittel unter den Betroffenen.Nur Gestapo oder Kripo konnten, über Antrag beim Reichsicherheitshauptamt, KZ-Einweisungen vornehmen. In den Konzentrationslagern sollten sie - wie es explizit hieß - der „Vernichtung durch Arbeit“ preisgegeben werden. Am 2. März 1943 wurde er zusammen mit anderen Justizhäftlingen aus der Sicherungsanstalt Straubing in das Konzentrationslager Mauthausen deportiert. Dort wurde er mit der Kategorie Sicherungsverwahrter („SV“) registriert und erhielt die Häftlingsnummer 24262.
Am 8. Juli 1943 kam er in das Mauthausen-Außenlager Linz I bei den „Reichswerken Hermann Göring“, einem Eisen- und Stahlwerk. Als das Lager im Juli 1944 bei einem Luftangriff vollkommen zerstört wurde, kam er zum Außenlager Linz III.1 Dort wurde er am 5. Mai 1945 mit dem Eintreffen der US-Armee befreit.
Am 13. August 1968 bat die Landesversicherungsanstalt Baden das Landesamt für Wiedergutmachung Karlsruhe um eine „gutachterliche Äußerung über die Verfolgtengemeinschaft und die Verfolgungszeiten“ ob die von Mittel beantragte Wiedergutmachung in der Sozialversicherung (die Anrechnung seiner KZ-Inhaftierungszeit als Beiträge für seine Sozialversicherung) in Betracht käme. Daraufhin erfolgte eine Anfrage beim Internationalen Suchdienst ITS in Arolsen, ob Mittels Angaben, vom 18. März 1936 [sic] bis 5. Mai 1945 im KZ Mauthausen inhaftiert gewesen zu sein, zutreffend wären (offenbar war dem Karlsruher Amt für Wiedergutmachung zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt, dass das KZ Mauthausen erst ab August 1938 existiert hatte). Der ITS stellte daraufhin unter anderem eine Inhaftierungsbescheinigung aus, aus welcher hervorging, dass er ab 2. März 1943 Häftling im Lagerkomplex Mauthausen gewesen war.
In der „gutachterlichen Äußerung“ des Amts für Wiedergutmachung vom Dezember 1968 wurde Mittels Antrag schließlich negativ beschieden, denn die Voraussetzungen für Paragraph1 des Bundesentschädigungsgesetzes BEG lägen beim Antragsteller nicht vor. Dieser Paragraph definiert: "Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung ist, wer aus Gründen politischer Gegnerschaft gegen den Nationalsozialismus oder aus Gründen der Rasse, des Glaubens oder der Weltanschauung durch nationalsozialistische Gewaltmaßnahmen verfolgt worden ist".
Die von Amts wegen durchgeführten Ermittlungen hätten, insbesondere anhand der Inhaftierungsbescheinigung des ITS und der Auskunft aus dem Strafregister der Staatsanwaltschaft Mannheim, ergeben, dass Theodor Mittel nach zahlreichen Straftaten am 18. November 1932 durch das Mannheimer Schöffengericht zu drei Jahren sechs Monaten Gefängnis verurteilt wurde. Am 15. Februar 1935 wurde durch dasselbe Gericht die Sicherungsverwahrung angeordnet.
Bei dieser Sachlage könne man nicht feststellen, dass der Antragsteller Verfolgter im Sinne des BEG sei und seine Haftzeit eine Freiheitsentziehung nach § 43 BEG darstelle.
Theodor Mittel starb am 21. August 1983 in Mannheim-Käfertal.
Die Markierung auf der Übersichtskarte zeigt die vermutlich letzte frei gewählte Wohnadresse Theodor Mittels vor seiner Verhaftung mit anschließender Internierung, Mittelstraße 25 in Mannheim.
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Das Mauthausen-Außenlager Linz III bestand vom 26.5.1944 bis zum Eintreffen der US-Armee am 5.5.1945. Es wurde errichtet, um den beiden Tochterfirmen der "Reichswerke Hermann Göring", den Eisenwerke Oberdonau und der Stahlbau GmbH, Arbeitskräfte zur Verfügung zu stellen. Die Häftlinge mussten vor allem in der Panzerproduktion, aber auch in der Hütte Linz, in den Alpine-Montan-Betrieben und in den Schlackewerken arbeiten.
Quellen
Arolsen Archives
1.1.26.3 Individuelle Häftlingsunterlagen Männer KL Mauthausen, Theodor Mittel
Korrespondenzakte TD 969434
Generallandesarchiv Karlsruhe
484-1 Nr. 3002 (Zwangserziehungsanstalt Schloss Flehingen)
480-1 Nr. 842 (Wiedergutmachung)
Staatsarchiv Ludwigsburg
EL 350 I Bü 52753 (Wiedergutmachung)
© Text und Recherche:
Sigrid Brüggemann, Stuttgart
Stand: August 2026
www.kz-mauthausen-bw.de