Willy Bickel (1908 - 1946)
23.03.1944 KZ Mauthausen
09.04.1944 KZ Ebensee
Jacob Willy Bickel wurde am 25. Juni 1908 in Peterstal (heute ein Ortsteil von Heidelberg) geboren und katholisch getauft. Über sein Leben wissen wir nur wenig. Er war Friseur und wohnte im Apfelskopfweg 10 in Peterstal. Mit seiner Ehefrau Margarete, geborene Lersch, hatte er zwei Kinder.
Gemäß einem Auszug aus dem Strafregister hatte Willy Bickel 20 Vorstrafen, hauptsächlich wegen Diebstahls, Raub, schwerer Körperverletzung und Zuhälterei. Bei welchem Strafverfahren und von welchem Gericht die Sicherungsverwahrung angeordnet wurde und in welcher Haftanstalt er seine letzte Strafe verbüßte, ist uns nicht bekannt. Sicher ist, dass er von der Sicherungsanstalt (eine Abteilung im Gefängnis, in die die Sicherungsverwahrten nach Strafverbüßung in den Maßregelvollzug überführt wurden) Schwäbisch Hall in einem Transport mit 66 weiteren Sicherungsverwahrten, darunter auch etliche forensische Patienten, am 23. März 1944 in das Konzentrationslager Mauthausen deportiert wurde.1
Dort wurde er als Sicherungsverwahrter ("SV") registriert und erhielt die Häftlingsnummer 59280. Am 9. April 1944 wurde er innerhalb des Mauthausenkomplexes in das KZ Ebensee am Traunsee verlegt (Tarnname „Zement“). Dort mussten die Häftlinge überwiegend beim Bau unterirdischer Anlagen für die Raketenentwicklung und weitere Rüstungsproduktion arbeiten. Nach einem Verzeichnis der im Lagerbetrieb eingesetzten Häftlinge vom 30. Juni 1944 war Willy Bickel beim Arbeitskommando "Kalksteinbergwerk" als Blockältester im „Revier" (Krankenstation) eingesetzt.
Er überlebte die KZ-Haft, starb aber bereits am 12. Februar 1946 im Alter von 37 Jahren in Heidelberg.
In den 1960er Jahren stellte das Landesamt für die Wiedergutmachung Karlsruhe Anfragen zu Willy Bickels Inhaftierung beim Internationalen Suchdienst in Arolsen und beim Berlin Document Center wegen eines Antrags auf Witwenrente (in seiner Häftlingspersonalkarte war Bickel als geschieden vermerkt). Ein Gutachten vom 14. Juli 1966 hierzu befand, dass Bickel als krimineller Häftling nicht als Verfolgter im Sinne des § 1 des Bundesentschädigungsgesetz gelten könne. Die Zeit seiner KZ-Inhaftierung werde deshalb für eine Witwenrente auch nicht angerechnet.
Die Markierung auf der Übersichtskarte zeigt Willy Bickels letzte Wohnadresse vor seiner Inhaftierung, Apfelskopfweg 10 in Peterstal.
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Im September 1942 vereinbarte Reichsjustizminister Otto Georg Thierack mit dem Reichsführer SS und Chef der deutschen Polizei Heinrich Himmler die schubweise Auslieferung aller Sicherungsverwahrten, die bisher der Justiz unterstanden und in den Sicherungsanstalten einsaßen, an die Polizei (nur Gestapo oder Kripo konnten, über Antrag beim Reichsicherheitshauptamt, KZ-Einweisungen vornehmen). In den Konzentrationslagern sollten sie - wie es explizit hieß - der „Vernichtung durch Arbeit“ preisgegeben werden.
Quellen
ITS Digital Archive, Arolsen Archives
1.1.26.3 Individuelle Häftlingsunterlagen Männer KL Mauthausen, Willy Bickel
Korrespondenzakte TD 943154
DocID: 1304422
Generallandesarchiv Karlsruhe
480 - 1 Nr. 618
© Text und Recherche:
Sigrid Brüggemann, Stuttgart
Stand: Oktober 2025
www.kz-mauthausen-bw.de