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Jacob Roß (1899 - 1943)

"ein gefährlicher Fahrradmarder"

05.04.1934 Anordnung der Sicherungsverwahrung
16.12.1942 KZ Mauthausen
20.01.1943 Tod im KZ Gusen


Jacob Roß wurde am 14. März 1899 in Kehl geboren. Über sein Leben jenseits des Kreislaufes von Straftaten und Gefängnis wissen wir nur, dass er als Beruf Arbeiter angab, ledig und während des Ersten Weltkriegs von Juni 1917 bis November 1918 Soldat war.

Insgesamt wurde er 16 mal bestraft wegen Diebstahls (auch im Rückfall), Betrugs und Unterschlagung. Die erste Haftstrafe gegen ihn wurde im Dezember 1920 verhängt, die letzte im November 1932, das Strafmaß pendelte zwischen 5 Tagen Gefängnis und 2 Jahren 6 Monaten Zuchthaus. Innerhalb von elf Jahren war er nur zweieinhalb Jahre auf freiem Fuß. Meist dauerte es nur wenige Wochen nach Strafende bis Jacob Roß sich wieder fremdes Eigentum, vorzugsweise Fahrräder, aneignete und dafür belangt wurde.

Am 23. Dezember 1929 wurde er vom Schöffengericht Offenburg wegen mehrfachen Diebstahls im Rückfall und mehrfachen Betrugs im Rückfall zu 2 Jahren 6 Monaten Zuchthaus und 5 Jahren Ehrverlust verurteilt. In der Urteilsbegründung wurde er als "gefährlicher Fahrradmarder" bezeichnet, der diese Art von Diebstählen selber als 'seine Spezialität' bezeichnet habe, und als ein "unverbesserlicher Gewohnheitsverbrecher", der die Begehung von Straftaten, durch die er sein Leben friste, einem „ehrlichen Erwerb“ vorziehe.

Haftende war am 19. April 1932. Genau einen Monat später verschaffte sich Roß durch einen Betrug erneut ein Fahrrad und beging im folgenden weitere Straftaten, die zu Gefängnisaufenthalten in Bad Kreuznach und in Siegburg führten. Der Siegburger Strafanstaltsarzt brachte mit seiner Beurteilung, 'Roß sei moralisch so minderwertig, dass Sicherungsverwahrung notwendig erscheine', das Verfahren zur Anordnung derselben ins Rollen. Am 5. April 1934 ordnete die Große Strafkammer des Landgericht Offenburg die Sicherungsverwahrung für Jacob Roß an: Er sei ein gefährlicher Gewohnheitsverbrecher mit fest eingewurzeltem Hang zu Diebstählen, Betrügereien und Unterschlagungen. Er habe zwar, wenn er in Freiheit war, seit Juni 1932 bei derselben Arbeitsstelle gearbeitet und könnte auch jetzt nach seiner Entlassung wieder auf dem Scholländerhof in Dienst gehen, aber man könne nicht davon ausgehen, dass er jetzt auf einmal von "seiner verbrecherischen Veranlagung" geheilt sei. Er sei weiterhin eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, daher sei Sicherungsverwahrung zu verhängen.

Nach Verbüßung seiner letzten Haftstrafe wurde Roß ins Zuchthaus Bruchsal verlegt. Am 4. Mai 1934 legte er Revision gegen die Anordnung der Sicherungsverwahrung ein. Die Revision wurde 14 Tage später abgelehnt. Ein erneutes Gesuch im Februar 1935 wurde vom Direktor des Bruchsaler Gefängniskomplexes Backfisch mit dem Kommentar zurückgewiesen: 
"Der Sicherungsverwahrte führt sich hier wohl hausordnungsgemäß. Er ist aber in jeder Beziehung ein derart minderwertiges Subjekt, dass keinerlei Gewähr für künftiges Wohlverhalten besteht. Der Zweck der Sicherungsverwahrung kann bei ihm, wenn überhaupt einmal, noch lange nicht als erreicht angesehen werden."
Weitere Entlassungsgesuche im Mai 1939, im April 1940 und im März 1942 führten ebenfalls nicht zum Ziel.

Im September 1942 vereinbarte Reichsjustizminister Otto Georg Thierack mit dem Reichsführer SS und Chef der deutschen Polizei Heinrich Himmler die schubweise Auslieferung aller Sicherungsverwahrten, die bisher der Justiz unterstanden und in den Sicherungsanstalten einsaßen, an die Polizei (nur Gestapo oder Kripo konnten, über einen Antrag beim Reichsicherheitshauptamt, KZ-Einweisungen vornehmen). In den Konzentrationslagern sollten sie - wie es explizit hieß - der „Vernichtung durch Arbeit“ preisgegeben werden.

Jacob Roß kam zusammen mit anderen Gefangenen am 16. Dezember 1942 im Konzentrationslager Mauthausen an. Er wurde als Sicherungsverwahrter registriert (seine Häftlingsnummer ist uns nicht bekannt). Vermutlich wurde er wie andere Häftlinge dieses Transports bereits drei Tage später in das benachbarte KZ Gusen verlegt, wo die Häftlinge vor allem beim Stollenbau für die Untertageproduktion von Jagdflugzeugen rücksichtslos zu Schwerstarbeit angetrieben wurden. Dort starb er am 20. Januar 1943 im Alter von  43 Jahren.

Nach Kriegsende versuchte die badische Staatsanwaltschaft bis September 1946, den Aufenthaltsort von Jacob Roß zu ermitteln. Erst am 12. September 1946 wurde ihr durch eine Mitteilung vom Standesamt Mauthausen bekannt, dass Roß am 20. Januar 1943 angeblich an "Kreislaufschwäche" im Lager verstorben sei.

Die Markierung auf der Übersichtskarte zeigt Jacob Roß' Geburtsort Kehl.

 

Quellen

Staatsarchiv Freiburg
A 43/1 Nr. 1982

Memorial Mauthausen
(https://raumdernamen.mauthausen-memorial.org/) 

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