Adolf Zachmann, vermutlich 1946. StAFr F 196/1 Nr. 1582
Adolf Zachmann wurde am 18. Dezember 1897 in Straßburg (damals Hauptstadt des Reichslandes Elsaß-Lothringen) unehelich geboren. Seinen Vater kannte er nicht, die Mutter verstarb in jungen Jahren. Er besuchte im badischen Lahr/Schwarzwald die Volks- und die Fachschule und erlernte das Malerhandwerk. 1915 bestand er die Gesellenprüfung.
Verheiratet war Adolf Zachmann mit Anna Bauer, hatte mit ihr vier Kinder (geboren 1921, 1922, 1927, 1930) und wohnte im Industriehof 9 in Lahr. In den Jahren 1930 bis 1933 war er infolge der Wirtschaftskrise erwerbslos und Fürsorgeempfänger. 1933 stellte er den Vorsitzenden des Lahrer Erwerbslosenausschusses.
Zachmann war Mitglied und Funktionär der Kommunistischen Partei (KPD) und wurde 1926 und 1930 zum Stadtverordneten der KPD in Lahr gewählt. Nach dem Machtantritt der Nationalsozialisten wurde er als deren politischer Gegner vom 5. März 1933 bis 9. April 1933 im Bezirksgefängnis Lahr in Schutzhaft genommen. Im folgenden Jahr wurden bei ihm bei einer Hausdurchsuchung Bücher, Kleidung und auch Wertsachen beschlagnahmt.
Nach der Entlassung aus der Schutzhaft war er weiter arbeitslos. 1934 wurde er einige Zeit zu Notstandarbeiten als Kanalreiniger herangezogen. Danach verdingte er sich – unterbrochen von weiteren Phasen der Erwerbslosigkeit – in verschiedenen Betrieben als Maler und Hilfsarbeiter. Seit Oktober 1940 hatte er – unterbrochen von erneuter KZ-Haft - bis zum Einmarsch der französischen Besatzungstruppen am 18. April 1945 als Maler eine feste Anstellung in der Spritzlackiererei der Maßstabfabrik Albert Nestler AG in Lahr.
Im Zuge der nach dem Umsturzversuch des 20. Juli erfolgten sogenannten „Aktion Gewitter“ (s. Kapitel „Aktion Gewitter“ im Menüpunkt Politische Häftlinge) wurde er am 22. August 1944 erneut verhaftet, nach Offenburg verbracht und am folgenden Tag in einem Transport mit weiteren „Gewitter“-Häftlingen in das Konzentrationslager Natzweiler im Elsass verschleppt, wo er die Häftlingsnummer 23166 mit der Kategorie „Pol.R.D.“ (politisch, reichsdeutsch) zugeteilt bekam. Als das KZ Natzweiler kriegsbedingt geräumt wurde, kam er mit einem 1.990 Häftlinge umfassenden Transport am 4./6. September 1944 in das KZ Dachau (Häftlingsnummer 102060 „Sch.DR“ - Schutzhaft Deutsches Reich). Er wurde für den KZ-Außenlagerkomplex München-Allach eingeteilt, wo für den Flugmotorenbau bei BMW gearbeitet wurde, kam jedoch bereits nach wenigen Tagen zurück in das Dachauer Stammlager, um am 14./16. September 1944 per Sammeltransport in des KZ Mauthausen verlegt zu werden. Zachmann: "War die Ernährung seither ungenügend, so wurde es jetzt noch viel schlimmer." Wegen der zahlreichen Neuankömmlinge seien die Baracken katastrophal überfüllt gewesen.
Nach Zachmanns späteren Angaben sei er, wie schon in Natzweiler und Dachau, im KZ Mauthausen nicht zum Arbeitseinsatz gekommen. Es seien damals zu viele Verhaftete gewesen, die gleichzeitig hereinströmten. Auch wegen der geplanten Entlassung seien die Häftlinge nicht in Arbeitskommandos eingeteilt worden.1 Er verblieb im Mauthausen-Stammlager. Ab und zu habe er vom Steinbruch über die von den Häftlingen so genannte „Todesstiege“ - die zu jener Zeit längst regulär ausgebaut war - Granitblöcke ins Lager heraufschleppen müssen.
Am 31. Oktober 1944 wurde er zusammen mit fünf weiteren „Gewitter“-Häftlingen aus dem KZ Mauthausen entlassen (es waren dies Karl Joos, Emil Kohlbrenner, Richard Männle, Eugen Roth und Wilhelm Stump). "Die SS sprach bei unserer Entlassung ihr Bedauern aus".2 Der vom Leiter der Politischen Abteilung, SS Obersturmführer Schulz3, gezeichnete Entlassungsschein der "Kommandantur des staatlichen Konzentrationslager Mauthausen" war versehen mit der Auflage: "Sie haben sich bei der Ortspolizeibehörde Ihres Wohnortes und sofort bei der Geheimen Staatspolizei Karlsruhe zu melden".
Zuhause angekommen, konnte Zachmann seine Arbeit bei der Maßstabfabrik Nestler wieder aufnehmen. Nach Kriegsende war er unter der französischen Besatzungsmacht ab 6. Mai 1945 Hilfspolizist bei der Stadtverwaltung in Lahr, anschließend ab Dezember 1946 bis zu seiner Entlassung zum Jahresende 1951 Wachmann bei der Schutzpolizei in seinem Heimatort. "Der Dienst im Freien sagte mir zu, es war besser als im Betrieb bei den ungesunden Farben als Spritzlackierer. Man versprach uns, dass wir nach Beendigung bei der Polizei bei der Stadt unterkommen würden. (...) Leider wurde ich aber nicht in den aktiven Polizeidienst übernommen“. Danach blieb er – unterbrochen von einem kurzen Intermezzo bei der Cigarettenfabrik Hermann Sturm in Lahr - dauerhaft arbeitslos und aus gesundheitlichen Gründen berufsunfähig.
Adolf Zachmann wurde – wie bei „Gewitter“-Häftlingen üblich – als politischer NS-Verfolgter anerkannt und für die erlittene Freiheitsentziehung von insgesamt drei Monaten und 13 Tagen entschädigt. Um darüber hinausgehende Wiedergutmachungsleistungen wegen Lohnausfall und eventuell verfolgungsbedingter gesundheitlicher Beeinträchtigungen entspann sich eine langjährige Auseinandersetzung. Aufgrund seiner Arbeitslosigkeit war ein Lohnausfall wegen der Haft 1933 nicht gegeben und die Verdiensteinbußen 1944 galten wegen der kurzen Zeit der Inhaftierung von 2 Monaten und 10 Tagen als „geringfügig“. Ebenso erschienen Gesundheitsschäden wegen der kurzen Haft als unwahrscheinlich. Ein letzter Vorgang zu diesen Wiedergutmachungsfragen findet sich in den Akten noch im August 1974.
Seit Mitte der 1950er Jahre wohnte Adolf Zachmann in der Voelkerstr. 6 in Lahr. Die Markierung auf der Übersichtskarte zeigt seine Wohnadresse vor seiner Verhaftung: Lahr, Industriehof 9.
Anders als Zachmann hier nahelegt, wurde die überwiegende Mehrzahl der „Gewitter“-Häftlinge im Mauthausenkomplex – meist in Außenlagern – zur Arbeit eingesetzt.
Ein solches „Bedauern“ seitens der SS fanden wir bisher an keiner weiteren Stelle dokumentiert. Da Zachmann diese Bemerkung in einem Kontext voller Klagen über das erfahrene Leid und Anprangerung der SS-Brutalität vorbrachte, erscheint die Aussage glaubwürdig. Eine mögliche Erklärung für das „Bedauern“ wäre darin zu suchen, dass „Gewitter“-Häftlinge nach Erlasslage nicht für ein Lager der Stufe III – mit den härtesten Haftbedingungen - vorgesehen waren. Sie galten auch im NS-Sinne als gesellschaftlich wiedereingliederungsfähig und mussten daher der SS im KZ Mauthausen eigentlich als deplaziert erscheinen.
Karl Paul Wilhelm Schulz (1902-1984), Leiter der Politischen Abteilung im KZ Mauthausen, wurde 1967 wegen zahlreicher begangener schwerer Gewaltverbrechen zu 15 Jahren Haft verurteilt, die er zur Hälfte verbüßte.