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Karl Schmitt (1899 - 1958)

Sozialdemokratischer „Gewitter“-Häftling

23.08.1944 KZ Natzweiler
06.09.1944 KZ Dachau
16.09.1944 KZ Mauthausen
03.11.1944 entlassen im KZ Mauthausen

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Karl Schmitt, StAFr F 196/1 Nr. 2818

Karl Schmitt wurde am 4. Februar 1899 in Nürnberg-Gostenhof als Sohn von Maria und Josef Schmitt geboren. Er besuchte acht Jahre die Volksschule und erlernte den Beruf eines Automateneinstellers. Im Ersten Weltkrieg wurde er durch Granatsplitter verwundet. Seit Dezember 1919 wohnte er in Villingen (Schwarzwald) in der Eichenstraße 4. Er war verheiratet mit Elsa, geborene Ummenhofer. und hatte mit ihr zwei Kinder. Beschäftigt war er bis zu seiner Festnahme 1944 bei der Radiofabrik SABA (Schwarzwälder Apparate-Bau-Anstalt) in Villingen als Automateneinsteller.

Seit 1. Mai 1920 war er Mitglied des SPD-Ortsvereins Villingen. In der Zeit vor der nationalsozialistischen Machtübernahme 1933 saß er für seine Partei im örtlichen Bürgerausschuss. Letzteres war auch der Grund, weshalb er von der nach dem Umsturzversuch des 20. Juli 1944 – mit welchem Schmitt nichts zu tun hatte – durchgeführten Gestapoaktion “Gewitter“ erfasst und am 22. August 1944 in Villingen verhaftet wurde. Diese Aktion richtete sich gegen ehemalige Funktionäre und Mandatsträger von SPD, KPD, Zentrumspartei sowie weiterer Parteien der Weimarer Republik (s. Kapitel „Aktion Gewitter“ im Menüpunkt Politische Häftlinge).

Zusammen mit weiteren „Gewitter“-Häftlingen wurde er auf Verfügung der Gestapo – Stapoleitstelle Karlsruhe - am folgenden Tag in das Konzentrationslager Natzweiler im Elsass eingewiesen und erhielt die Häftlingsnummer 23189 „Pol.R.D.“ (politisch, reichsdeutsch). Aufgrund der Kriegsereignisse wurde das KZ Natzweiler bald darauf evakuiert und Schmitt kam mit einem 1.990 Häftlinge umfassenden Transport am 4./6. September 1944 in das KZ Dachau (Häftlingsnummer 101885). Am 14./16. September 1944 erfolgte, ebenfalls per Sammeltransport, die Überstellung in das Konzentrationslager Mauthausen (Häftlingsnummer 99115 Kategorie „Polit“ - politisch).

Im KZ Mauthausen musste er nach eigenen Angaben zwei oder drei Wochen lang Steine vom Granitsteinbruch ins Lager hinaufschleppen. Im Durchschnitt habe er täglich etwa vier Steine getragen, die zu Bau- und Planierungsarbeiten verwendet wurden. In den Holzschuhen habe er sich die Zehen „aufgelaufen“. Anschließend war er noch etwa vier Wochen als Mauthausen-Häftling bei den Messerschmitt Flugzeugwerken eingesetzt (wie etwa auch sein Schicksalsgefährte Erich Stockburger). Es handelte sich um ein ab Jahresbeginn 1944 in St. Georgen an der Gusen eingerichtetes unterirdisches Flugzeugwerk (Tarnbezeichnung „B8 Bergkristall“) für die Großserienproduktion von Jagdflugzeugen des Typs Messerschmitt Me 262. Die Mittagskost dort sei Werksverpflegung gewesen, morgens und abends sei er im Lager versorgt worden.

Am 3. November 1944 wurde er mit polizeilichen Meldeauflagen aus dem KZ Mauthausen entlassen. Er erhielt seinen von der KZ-Kommandantur ausgestellten Entlassungsschein und eine für das Ernährungsamt bestimmte Bescheinigung mit einem vom Leiter des KZ „an die Strafentlassungsfürsorgestelle“1 gerichteten Vordruck betreffs der Übernahme der „Haftentlassungskosten“ durch den Häftling.

Die Heimreise trat er wahrscheinlich alleine an, möglicherweise aber auch zusammen mit einigen wenigen weiteren „Gewitter“-Häftlingen wie den tags zuvor bzw. danach entlassenen Sozialdemokraten Fritz Restle und Erich Stockburger. Die KZ-Haft hatte Schmitt allerdings so zugesetzt, dass er im Anschluss drei Monate im Krankenhaus verbringen musste. Bis 5. März 1945 war er als arbeitsunfähig gemeldet.

Im April 1946 wandte er sich an die Zweigstelle Villingen der Badischen Landesstelle für die Betreuung der Opfer des Nationalsozialismus. Als Bürgen für seine Angaben über seine Inhaftierung benannte er seine Schicksalsgenossen Fritz Restle und Erich Stockburger. Als verfolgungsbedingte Schädigung gab er neben der Zeit der Freiheitsberaubung die Entwendung seines Anzugs, seiner Armbanduhr und seines Bargelds im KZ sowie ein Herzleiden an. Als Berufswunsch nannte er eine Behördenanstellung, die er dann auch beim Arbeitsamt Villingen erhielt.

Im Mai 1951 beantragte er erneut Entschädigung, nunmehr auf der neu geschaffenen Grundlage des Badischen Gesetzes über die Entschädigung der Opfer des Nationalsozialismus vom 10. Januar 1950 (EG), das für die französische Zone (Südbaden) galt. Zuständig war jetzt die Abteilung Wiedergutmachung beim Finanzamt Donaueschingen. Er erhielt Entschädigung für die Haftzeit, die Eigentumsschädigung und seine verfolgungsbedingten gesundheitlichen Beeinträchtigungen.

Karl Schmitt starb am 15. August 1958 im Alter von 59 Jahren.

Die Markierung auf der Übersichtskarte zeigt seinen Wohnsitz Eichenstraße 4 in Villingen.

 

  • 1

    Schutzhaft wurde im Nationalsozialismus nicht als „Strafe“ verstanden. Die Zuständigkeit einer „Strafentlassungsfürsorgestelle“ für entlassene Schutzhäftlinge steht zu dieser Rechtsauffassung von daher in einem gewissen Widerspruch.

    Zum grundsätzlichen Zwiespalt zwischen NS-ideologischer Verdammung "humanitärer Verweichlichung des Strafrechts" einerseits und utilitaristisch motivierter "Rückgliederung in die Volksgemeinschaft" andererseits vgl. Dr. Betke: Die Fürsorge für entlassene Gefangene, in: Deutsche Zeitschrift für Wohlfahrtspflege, November 1936 Nr. 8, S. 470-468.

Quellen

Arolsen Archives
Doc. 3228887 ff. (Karl Schmitt, Natzweiler)
Doc. 10289532 (Karl Schmitt, Dachau)
Doc. 1747803 f.(Karl Schmitt, Mauthausen)
Doc. 130432294 Zugangsbuch Dachau
Doc. 128452118 Transportliste Dachau – Mauthausen
Doc. 99144229Transportliste Dachau – Mauthausen

Staatsarchiv Freiburg
D 180/2 Nr. 94950 (Spruchkammer)
F 196/1 Nr. 2818 (Wiedergutmachung)

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